Wirecard AG – Schadenersatzansprüche gegen Wirtschaftsprüfer

anwalt24 Fachartikel
04.12.202067 Mal gelesen
BaFin gibt im Finanzskandal unrühmliches Bild ab – Klagen in Millionenhöhe eingereicht

München, 04.12.2020. Der Fall der inzwischen insolventen Wirecard AG gehört zu den größten Finanzskandalen in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Liste der Vorwürfe gegen das insolvente Unternehmen ist lang und reicht vom Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs über Marktmanipulation bis zur Geldwäsche. In die Kritik gerät auch immer mehr die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin. Es stellt sich die Frage, ob die Aufsicht im Fall Wirecard nicht genau genug hingeschaut hat und ob durch ein früheres Eingreifen Schlimmeres hätte vermieden werden können.

 

Der "Spiegel" berichtet am 3. Dezember 2020 online über schwere Versäumnisse der BaFin, die aus den Unterlagen des Untersuchungsausschusses des Bundestags hervorgehen. Schon lange vor dem Zusammenbruch der Wirecard habe es deutliche Hinweise auf mögliche Straftaten bei dem ehemaligen Dax-Konzern gegeben. Bis Juli seien 87 Hinweise zu Wirecard bei der BaFin eingegangen. Die wurden jedoch nicht immer an die richtige Abteilung weitergeleitet und eine zentrale Stelle für Wirecard gab es innerhalb der Behörde offenbar nicht. Selbst die Innenrevision der BaFin spreche von "organisatorischem Optimierungspotential", schreibt der "Spiegel".

 

Zudem fühlte sich die BaFin für die Wirecard AG offenbar nicht zuständig, da sie als Technologieunternehmen und nicht als Finanzholding einzustufen sei. Als Finanzaufsicht habe die BaFin nur Zugriff auf die Konzerntochter Wirecard Bank. Im Juni 2020 erklärte die Behörde dann doch, dass sie Wirecard für ein Finanzunternehmen halte und zuständig sei.

 

Wenn es um Veröffentlichungspflichten und Marktmanipulationen geht, kann die BaFin ihre Zuständigkeit als Marktaufsicht jedoch nicht zurückweisen. Tatsächlich wurde sie auch tätig - allerdings auf der falschen Seite. Als die Financial Times bereits 2019 über Unregelmäßigkeiten bei Wirecard berichtete, zeigte sie die Journalisten wegen des Verdachts der Marktmanipulation an.

 

Inzwischen ist klar, dass die Journalisten Recht hatten. Sie haben ihren Job  offenbar nur gründlicher gemacht als die BaFin. Die erstattete erst im Juni 2020 Anzeige gegen den Wirecard-Vorstand. Da war das Kind jedoch schon längst in den Brunnen gefallen. Das Ende ist bekannt. Die Wirecard AG ist insolvent, ihre Aktionäre und Anleger stehen vor einem finanziellen Scherbenhaufen.

 

Sie können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. Die Insolvenzquote wird ihren finanziellen Schaden jedoch nicht kompensieren können. Allerdings haben Anleger und Aktionäre die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Anspruchsgegner können beispielsweise die Wirtschaftsprüfer von EY sein, die der Wirecard über Jahre ein uneingeschränktes Testat erteilt haben, obwohl die Bilanzen offensichtlich aufgebläht worden waren. "Anleger haben auf dieses Testat natürlich vertraut. Es zeigt sich aber, dass die Wirtschaftsprüfer offenbar nicht genau genug hingesehen und gegen ihre Prüfungspflichten verstoßen haben. Wir haben daher für unsere Mandanten bereits Klagen in Millionenhöhe gegen die Wirtschaftsprüfer von EY eingereicht", sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte.

 

Neben den Wirtschaftsprüfern kommen auch die ehemaligen Vorstände und Aufsichtsräte der Wirecard AG als Anspruchsgegner für Schadenersatzforderungen in Frage. Zudem können auch Ansprüche gegen die BaFin geprüft werden.

 

CLLB Rechtsanwälte unterstützt Wirecard-Anleger bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und im Insolvenzverfahren.

 

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/wirecard-ag-ansprueche-auf-schadensersatz-fur-aktionaere/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: braun@cllb.de Web: www.cllb.de