VW Abgasskandal – Verdacht der Abgasmanipulation beim Motor EA 288

anwalt24 Fachartikel
13.09.201924 Mal gelesen
Nach SWR-Recherchen hat VW auch beim Nachfolgemotor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet

München, 12.09.2019. Neue Vorwürfe im Abgasskandal gegen VW. Nach einem Bericht des SWR hat VW auch beim Dieselmotor EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Der EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Abgasskandal berühmt gewordenen Motors EA 189. Dementsprechend wurde er seit 2012 auch in zahlreichen VW-Modellen, wie z.B. dem Golf, Passat oder Tiguan verwendet. Ebenso bei Modellen der Konzerntöchter Audi, Skoda und Seat.

 

Der SWR beruft sich bei seinen Recherchen auf interne VW-Dokumente, die dem Sender vorliegen. Demnach wird bei dem Motor EA 288 eine Zykluserkennung eingesetzt, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Entsprechend wird dann eine ausreichende Menge AdBlue zur Abgasreinigung eingespritzt. Im normalen Straßenverkehr wird die AdBlue-Zufuhr dann reduziert, was zu höheren Abgasemissionen führt.

 

VW dementiert, dass bei dem Motor EA 288 eine solche Zykluserkennung zum Einsatz kommt. Demensprechend gebe es auch keine unzulässige Abschalteinrichtung.

 

Die Unterlagen, auf die sich der SWR beruft, besagen offenbar etwas anderes. Wie der Sender berichtet, kam der Abgasexperte Axel Friedrich, der u.a. Experte im Diesel-Untersuchungsausschuss des Bundestages war, nach Durchsicht der internen VW-Dokumente zu dem Schluss, dass beim Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt. "Das heißt, dass sich der VW Abgasskandal auch auf neuere Diesel-Fahrzeuge mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 ausdehnt. Dies alles erinnert stark an den ursprünglichen Abgasskandal um den Motor EA 189, von dem alleine in Deutschland rund 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen sind", sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin, die über 1000 Mandanten im Dieselskandal vertritt und auch bereits zahlreiche positive Urteile erstritten hat.

 

Die Parallelen zum ursprünglichen Abgasskandal drängen sich auf. Hier haben Gerichte quer durch die Republik bereits entschieden, dass VW sich aufgrund der Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat.

 

Auch der Nachfolgemotor EA 288 beschäftigt schon diverse Gerichte. Das Landgericht Wuppertal hat in einem Verfahren ein Sachverständigengutachten angeordnet, um zu klären, ob bei diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt.

 

"Derzeit spricht vieles dafür, dass VW die Kunden auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 getäuscht hat und dementsprechend können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", so Rechtsanwalt Dr. Leitz.

 

 

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: leitz@cllb.de Web: www.cllb.de