Knapp zwei Monate nach der Insolvenz des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers. Ein Zwischenbericht.

Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung
13.11.2008806 Mal gelesen

Knapp zwei Monat nach der Insolvenz des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers herrscht bei den Erwerbern der diversen "Lehman Papiere" nach wie vor große Unsicherheit. Widersprüchliche Meldungen in der Tagespresse und im Internet lassen viele Anleger ratlos zurück. Meldungen über vermeintliche Erfolge wechseln sich mit Mitteilungen ab, wonach eine Rechtsverfolgung von vornherein aussichtslos sein soll. Verbraucherzentralen raten "Lehman-Brothers-Anlegern", ihre Forderungen in den Niederlanden anzumelden, ohne hier zwischen den konkreten Anlageprodukten zu differenzieren.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Steffen Liebl von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin ist ein Großteil der Meldungen und Mitteilungen zum Komplex Lehman-Brothers kaum geeignet, den geschädigten Anleger Hilfestellung zu leisten.
 
Den "Lehman-Brothers-Anleger" gibt es nicht. In den vergangen Jahren wurden von den diversen Banken eine Vielzahl von Anlageprodukten vertrieben, die unmittelbar von der Insolvenz des US-amerikanischen Bankhuases Lehman Brothers betroffen sind. Hier ist zu differenzieren.
 
So müssen beispielsweise Erwerber von Anleihen, die an die Zahlungsfähigkeit des Bankhauses Lehman Brothers gekoppelt sind, den Verlust des eingesetzten Kapitals fürchten. Nach Pressemitteilungen sind alleine sechs sog. "Cobold-Anleihen" der DZ Bank an die Zahlungsfähigkeit von Lehman Brothers gekoppelt. Es handelt sich hierbei um die Cobold-Anleihen 62, 64, 74, 75, 76 und Plus VIII. "Cobold" steht in diesem Zusammenhang für "Corporate Bond Linked Debt". Gegenüber herkömmlichen Unternehmensanleihen ist das Ausfallrisiko einer Cobold-Anleihe deutlich höher. Cobold-Anleihen sind deshalb auch keinesfalls ein geeignetes Anlageprodukt für die Altersvorsorge. Auch andere deutsche Bankhäuser haben vergleichbare Anleihen auf den Markt gebracht.
 
Daneben wurden jedoch auch Zertifikate vertrieben. Zertifikate sind letztendlich wie Inhaberschuldverschreibungen einer Bank zu behandeln. Anders als ein "normales" Sparguthaben unterliegen sie keiner Einlagensicherung.
 
Eine Emittentin dieser Lehman-Zertifikate war die niederländische Tochter Lehman Brothers Treasury B.V. Erwerber von Zertifikaten der Lehman Brothers Treasury B.V. sollten nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte tatsächlich eine Forderungsanmeldung in den Niederlanden prüfen.
 
Im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die beratende Bank ist immer der konkrete Einzelfall zu prüfen. Ein Schadensersatzanspruch gegen die beratende Bank steht dann im Raum, wenn die Bank ihrer Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung nicht nachgekommen ist. Anlegergerechte Beratung bedeutet, dass der Berater bei der Anlageberatung den Wissensstand des Anlageinteressenten über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und deren Risiken zu berücksichtigen hat. Objektgerechte Beratung bedeutet, dass das empfohlene Anlageobjekt diesen Kriterien auch entsprechen muss. Ob diese Kriterien erfüllt worden sind, ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Eine generalisierende Betrachtungsweise verbietet sich.
 
Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb allen Lehman-Anlegern, ihren Sachverhalt von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.