Phönix Kapitaldienst: Kein Rückforderungsrecht des Insolvenzverwalters gegenüber privaten Anlegern

Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung
07.11.20081845 Mal gelesen

RA Habel; http://www.rechtsanwalt-habel.de informiert:

Erfolgreich hat nun die Kanzlei Habel für Mandanten den vermeintlichen Rückzahlungsanspruch des Insolvenzverwalters der Phönix Kapitaldienst GmbH abgewehrt (Landgericht Baden- Baden; Urteil vom 28.10.2008, Gesch.- Nr. 1 O 57/08). Damit wurde das Anlegerrecht bezüglich gezahlter Ausschüttungen und Kapitalerträge, die eine der größten Insolvenzverwaltergesellschaften in Deutschland von zahlreichen geschädigten Anlegern herausverlangte - teilweise auch nach mehreren Jahren -  gestärkt. Zur Begründung führt das Gericht hauptsächlich aus, dass der Insolvenzverwalter für die Geltendmachung etwaiger Ansprüche aus lediglich treuhändisch gehaltenen Vermögen zur Verwendung für Börsentermingeschäfte keine Aktivlegitimation besitzt.

Anleger sind daher nicht schutzlos gegenüber etwaigen Rückzahlungsanspüchen von Insolvenzverwaltern ausgliefert.