Lehman Insolvenz

Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung
17.10.2008697 Mal gelesen

CLLB Rechtsanwälte bereiten Klage gegen Bank wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Cobold 74 Anleihe vor.

München, Berlin 16.10.2008. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereitet für ihre Mandanten zwischenzeitlich die ersten Klagen wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines "Lehemn-Papiers" vor.
 
Zur Erinnerung: Nach dem Zusammenbruch des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers befürchten Erwerber von Anleihen, die an die Zahlungsfähigkeit des Bankhauses Lehman Brothers gekoppelt sind, den Verlust des eingesetzten Kapitals. Nach Pressemitteilungen sind alleine sechs sog. "Cobold-Anleihen" der DZ Bank an die Zahlungsfähigkeit von Lehman Brothers gekoppelt. Es handelt sich hierbei um die Cobold-Anleihen 62, 64, 74, 75, 76 und Plus VIII. "Cobold" steht in diesem Zusammenhang für "Corporate Bond Linked Debt". Gegenüber herkömmlichen Unternehmensanleihen ist das Ausfallrisiko einer Cobold-Anleihe deutlich höher. Cobold-Anleihen sind deshalb auch keinesfalls ein geeignetes Anlageprodukt für die Altersvorsorge. Auch andere deutsche Bankhäuser haben vergleichbare Anleihen auf den Markt gebracht.
 
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von geschädigten "Lehman-Anlegern" vertritt, bereitet zwischenzeitlich die ersten Klagen vor. Klageauftrag gegen eine Bank wurde bereits erteilt. Der Bank wird vorgeworfen, die Anlegerin nicht über die Verlustrisiken des Lehman-Papiers aufgeklärt zu haben. Der Anlageziele der Anlegerin sind mit den Risiken einer Cobold-74-Anleihe nicht in Einklang zu bringen.
 
Entgegen des Eindruckes, den einige Pressemitteilungen vermitteln, hat jedoch nicht automatisch jeder Erwerber von "Lehman-Papieren" einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die beratende Bank. Es ist in jedem Einzelfall sorgfältig zu klären, ob die beratende Bank ihre Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag mit dem Kunden verletzt hat.
 
Sollten Inhaber von Anleihen, die an die Zahlungsfähigkeit von Lehman Brothers gekoppelt sind, nicht über das erhöhte Ausfallrisiko aufgeklärt worden sein, stehen Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank im Raum. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.