Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shedlin Capital AG läuft weiter

Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung
06.02.2015190 Mal gelesen
Verunsicherung bei den Anlegern der Beteiligungsgesellschaften

Berlin, 04.02.2015 - Bereits am 26. November 2014 wurde vor dem Amtsgericht Nürnberg zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das vorläufige Insolvenzverfahren dauert noch an. Die insolvente Shedlin Capital AG hat privaten Anlegern die Möglichkeit geboten, ihr Kapital in verschiedene Publikumsfonds zu platzieren. Insofern sind auch die Anleger dieser geschlossenen Fonds betroffen, da aufgrund der Insolvenz der Emittentin auch die Zukunft dieser Gesellschaften fraglich ist. Hierbei handelt es sich um Fonds, die weltweit in die Wirtschafts- und Immobilienentwicklungen beispielsweise in Brasilien, China und Osteuropa investieren, so:

 

Shedlin Middle East Health Care Fonds I und II (Abu Dhabi)

Shedlin Chinese Property I (China)

Shedlin Latin American Property I (Brasilien)

Shedlin Infrastructure I und II (Solarkraft in Bulgarien)

Shedlin New European Frontiers III (Rumänien, Bulgarien, Russland)

 

Die beiden Fonds Middle East Health befinden sich offenbar bereits seit einiger Zeit in Schwierigkeiten, so Rechtsanwältin Ulrike Pfeifer von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. Seit 2014 ist hier Stillstand auf der Baustelle zu verzeichnen. Eine Fertigstellung des geplanten Luxuskrankenhauses ist kaum mehr möglich. Ebenso scheint auch die Shedlin Chinese Property I die Anleger lediglich zu vertrösten. Die letzten Jahresabschlüsse wurden zum 31.12.2012 veröffentlicht. Jahresfehlbeträge wurden vielfach in den Beteiligungsgesellschaften von den Kapitalanteilen der Kommanditisten abgeschrieben. Dies bedeutet: Werden Verluste und Entnahmen vom Kapitalanteil abgeschrieben, kann der Kapitalanteil des einzelnen Gesellschafters negativ werden, was gerade im Fall von Liquidation und Insolvenz zu weitreichenden Folgen im Hinblick auf die persönliche Haftung des betroffenen Anlegers bzw. zu Ausgleichspflichten im Innenverhältnis führen kann.

 

Auch wenn das Insolvenzverfahren möglicherweise mittelbar für die Anleger zum Verlust führen sollte, stehen die Betroffenen nicht chancenlos da. Zu prüfen gilt, ob Ansprüche gegen die Anlagevermittler oder -berater bzw. Vertriebspartner der Gesellschaften insbesondere aus Falschberatung oder Prospektfehlern durchgesetzt werden können, um den entstehenden oder entstandenen Schaden zu begrenzen. Diese haften auf Schadensersatz in Höhe des eingezahlten Kapitals. "Dies gilt insbesondere dann, wenn die jeweiligen Anlageberater ihren Aufklärungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind", so Rechtsanwältin Ulrike Pfeifer von CLLB Rechtsanwälte. "Da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof  der Anlageberater verpflichtet ist, die konkreten Anlageziele des Anlegers sowie seine individuelle Risikoneigung bei einer Empfehlung zu beachten, macht er sich schadensersatzpflichtig, wenn er diese Pflicht nicht oder nur teilweise nachkommt. Aufgrund der von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäbe hat der Berater vollständig und ausführlich über die bestehenden Risiken der Anlage aufzuklären. Kommt er dem nicht nach, macht er sich schadensersatzpflichtig gegenüber dem Anleger." Die Anleger können für diese Fälle neben der Rückabwicklung ihrer Beteiligungen auch Rückzahlung des investierten Kapitals geltend machen.

 

Sofern die Anlage über einen für Banken tätigen Berater erfolgte, kann auch die sog. "kick-back"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Anwendung finden. Danach sind diese Anlagerberater grundsätzlich verpflichtet auf den Erhalt der Rückvergütungen unaufgefordert hinzuweisen.

 

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin unterstützt daher alle betroffenen Anlegern bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen sämtliche in Betracht kommenden Anspruchsgegner, insbesondere die konkreten Anlageberater, sowie gegenüber Vertriebspartnern, Verantwortliche und die persönlich haftende Gesellschafterin aller Fonds, die Shedlin Management GmbH sowie die Treuhänderin Aureus Treuhand GmbH prüfen zu lassen. 

 

Pressekontakt: Rechtsanwältin Ulrike Pfeifer, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin; Fon: 49 (0)30 288 789 6-0, Fax: 49 (0)30 288 789 6-20 Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de