Alles, was Sie zum Thema Mahnbescheid wissen und beachten sollten, habe ich Ihnen unter nachfolgendem Link zusammengefasst und dargestellt:
http://www.anwaltblog24.de/mahnbescheid.html
Reagieren Sie fristgerecht auf den Mahnbescheid!
Beachten Sie unbedingt die 2 Wochen Frist ab Zustellung. Das ist mit das Wichtigste überhaupt. Wann Ihnen der Mahnbescheid zugestellt wurde, vermerkt der Zusteller meist handschriftlich auf dem gelben Briefumschlag.
Droht ein streitiges Verfahren?
Ja, das Mahnverfahren ist der erste Schritt zum streitigen Verfahren. Daher sollte spätestens jetzt ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der sich dem Vorgang für Sie annimmt und sich für Ihre Rechte einsetzt.
Was ist, wenn ich gar nichts mache?
Das sollten Sie nicht tun. Der Antragsteller kann nämlich nach Ablauf der 2 Wochen Frist einen Vollstreckungsbescheid beantragen und daraus die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben.
Handeln Sie jetzt!