Mahnbescheid von Waldorf Frommer erhalten? Widerspruch einlegen?

Mahnbescheid von Waldorf Frommer erhalten? Widerspruch einlegen?
22.07.2013880 Mal gelesen
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte haben offensichtlich massenhaft Mahnbescheide im Auftrag verschiedener Rechteinhaber bei Gericht beantragt. Zahlreiche Betroffene wenden sich derzeit an uns, weil sie einen Mahnbescheid erhalten haben. Beachten Sie unbedingt die 2 Wochen Frist! Wir helfen Ihnen!

Was tun, wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten haben?

Auf gar keinen Fall ignorieren! Es ist möglich Widerspruch dagegen einzulegen.

Es empfiehlt sich immer, den Widerspruch durch einen Rechtsanwalt einlegen zu lassen. Zeigen Sie der Gegenseite bereits auf diese Weise, dass auch Sie sich mit allen Ihnen zustehenden Mitteln gegen die Forderungen wehren werden.

Für uns ist es auch nichts ungewöhnliches, dass Waldorf Frommer Mahnbescheide beantragt. Diese Vorgehensweise ist uns bekannt. Ihr Gegner muss nach Einlegung des Widerspruchs Gerichtskosten einzahlen, damit das sogenannte streitige Verfahren eingeleitet wird. Ob Ihr Gegner tatsächlich die Gerichtskosten einzahlt, bleibt abzuwarten. Es könnte sich auch nur um einen Versuch der Gegenseite handeln, schnell an einen Titel zu gelangen, um daraus die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Lassen Sie nämlich die Fristen verstreichen, so könnte die Gegenseite einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Achten Sie unbedingt auf die Fristen. Ab dem Tag der Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit Widerspruch einzulegen!

Beachten Sie unbedingt diese 2-Wochen-Frist!!!

Gern legen wir auch für Sie Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und teilen Waldorf Frommer mit, warum wir dies getan haben. Es ist immer ratsam, dem Gegner außergerichtlich seinen Rechtsstandpunkt darzulegen, damit dieser nach Möglichkeit erst gar kein Gerichtsverfahren mehr einleitet. 

 

Wir haben Erfahrung aus über 6.000 Beratungen in Sachen Abmahnungen. 

Die Kanzlei Gerstel ist eine Fachanwaltskanzlei, speziell für den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. 

Wir wissen, wie auf Mahnbescheide zu reagieren ist. 

Weitere Informationen finden Sie unter www.abmahnung.de