Der Fall des insolventen Düsseldorfer Immobilienunternehmen WGF AG führt zu vielerlei Fragen der Anleger. Es gibt zahlreiche Fragen rund um das anstehende Insolvenzverfahren, zum Beispiel, ob Anleger "mitreden" können. Oder ob Anleger die Eigenverwaltung der WGF AG hinnehmen müssen oder ob es noch Möglichkeiten gibt, diese abzuwenden. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat häufige Fragen der Anleger gesammelt und beantwortet (hier geht es zu den Fragen und Antworten)
Viele Anleger wollen sich nicht nur informieren, sondern möchten auch etwas unternehmen. Eine Möglichkeit ist die Teilnahme an einer Interessengemeinschaft, wie sie zum Beispiel bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen angeboten wird. Die WGF Interessengemeinschaft konnte schon regen Zulauf registrieren: Bislang haben sich schon über 500 Anleger der WGF Interessengemeinschaft angeschlossen.
Eine weitere Möglichkeit für Anleger, die ihre WGF Hypothekenanleihen oder WGF Genussscheine aufgrund der Empfehlung eines (Bank)Beraters erwarben ist das Ausloten von Schadensersatzansprüchen. Hierfür kann die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden. Die Anlageberatung soll das Fundament einer informierten Entscheidung des Anlegers bilden und muss daher ein zutreffendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage zeichnen.
Eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Da jedes Anlageberatungsgespräch unterschiedlich ablief, bedarf es einer Prüfung des Einzelfalls, um die individuellen Erfolgschancen der Anleger auf Schadensersatz beurteilen zu können.
Anleger der WGF AG, die der Anlegergemeinschaft beitreten möchten, finden auf der Internetseite www.wgf-interessengemeinschaft.de weitere Informationen.
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 3
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Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
www.dr-stoll-kollegen.de
www.wgf-interessengemeinschaft.de