Der Start in das Jahr 2013 ist für den Dachfonds HCI Shipping Select XI gründlich misslungen. Am 14.01.2013 meldete das Schiff MS Pauline Insolvenz an. Damit bestätigten sich die im Jahr 2012 gehegten Befürchtungen, dass die MS Pauline von einer Zahlungsunfähigkeit bedroht ist. Doch dies ist nicht die erste Insolvenz in den Reihen des 2005 aufgelegten HCI Shipping Select XI: Bereits im vergangenen Jahr 2012 war die MS HR Magician betroffen.
Bereits die zweite Insolvenz bei dem Dachfonds HCI Shipping Select XI
Für die erneut betroffenen Anleger stellt sich nur die Frage, was sie unternehmen können. Eine Option ist die rechtliche Überprüfung, ob den Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen. Schadensersatzansprüche können sich aus falscher Anlageberatung ergeben. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, ob den Anlegern des HCI Shipping Select XI entsprechende Ansprüche zustehen und wie gut die Chancen sind, diese erfolgreich durchsetzen zu können. Es ist zu überprüfen, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Bei einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.
In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.
Da ein Schiffsfonds von unternehmerischem Erfolg abhängig ist, bestehen neben dem - sich jetzt bereits wiederholt verwirklichenden - Insolvenzrisiko noch weitere Risiken, wie zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die (mangelnde) Aufklärung über Provisionen. Der Emissionsprospekt muss den Anlegern rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden sein. Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XI, die wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen und ihre individuellen Chancen ermitteln lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger verschiedener HCI Shipping Select-Fonds.
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