Am 03.09.2012 meldete die Deikon AG (ehemals Boetzelen RheinMain Hypo Vermögensverwaltungs GmbH) Insolvenz an. Ein Vierteljahr später, am 04.12.2012, wurde der erste Bericht des Insolvenzverwalters veröffentlicht. Die dort genannten Zahlen waren für die Anleger der drei Deikon Anleihen (DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2 DE000A0KAHL9) keinesfalls ein vorweggenommenes Weihnachtsgeschenk, vielmehr das Gegenteil.
Der Insolvenzverwalter erstellte eine erste Prognose, wie viel Geld die Anleger der Deikon Anleihen zurückerhalten könnten. Bei einem angenommenen Verkaufserlös der Immobilien der Deikon AG von 175 Mio. Euro würde die Anleger rund 40 % des Nennwerts der Anleihe zurückbekommen, bei einem Verkaufserlös von 160 Mio. Euro wird ein Rückzahlungsbetrag von nur noch 20 % des Nennwerts angenommen. Bei diesen Werten handelt es sich um vorläufige Werte, die sich noch verändern können. Hierauf weist der Insolvenzverwalter ausdrücklich hin.
Anleger, die Deikon Anleihen zeichneten und nun angesichts dieser Prognose über ihre rechtlichen Möglichkeiten Bescheid wissen möchten, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Bei einer Überprüfung der Kapitalanlage kann ermittelt werden, ob (Schadensersatz)Ansprüche der Anleger außerhalb des Insolvenzverfahrens bestehen, z. B. wegen falscher Anlageberatung. Besondere Aufmerksamkeit verdient hierbei die Verjährung. Wie es um die Verjährung im individuellen Fall bestellt ist und welche Ansprüche Anleger erfolgreich geltend machen können, können spezialisierte Rechtsanwälte prüfen.
Weitere Informationen:
Infoseite Anleihen der Deikon AG
Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:
http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
www.dr-stoll-kollegen.de