Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GFE mbH in Nürnberg. CLLB Rechtsanwälte gehen gegen Schweizer Aktiengesellschaft vor

Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung
31.05.2011619 Mal gelesen
Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GFE mbH in Nürnberg. CLLB Rechtsanwälte gehen gegen Schweizer Aktiengesellschaft vor

München, 31.05.2011 - Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat am 27.05.2011 für ihre Mandanten an der Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH in Nürnberg teilgenommen. Einen detaillierten Terminsbericht erhalten die Mandanten der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit gesonderter Post. 

Im Rahmen dieser Gläubigerversammlung kamen auch die Vermögensverhältnisse der GFE Energy AG in der Schweiz zur Sprache. 

Zur Erinnerung: In einer Vielzahl der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Sachverhalte kam der Kaufvertrag über die einzelnen Blockheizkraftwerke nicht mit der Insolvenzschuldnerin, sondern mit der GFE Energy AG in der Schweiz zustande. 

Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen bestehen nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in Einzelfällen Kaufpreisrückzahlungsansprüche gegen die GFE Energy AG.  Erste Klagen wurden bereits in den vergangenen Wochen eingereicht. Ob diese Kaufpreisrückzahlungsansprüche wirtschaftlich durchgesetzt werden können, kann jedoch nicht mit Sicherheit gesagt werden. Zwar wird davon ausgegangen, dass die GFE Energy AG noch über ein Vermögen in Höhe von € 12,5 Mio. verfügt, jedoch wurde von einem Mitglied des Gläubigerausschusses angekündigt, dass ein Insolvenzantrag auch gegen die GFE Energy AG gestellt werden wird. Sollte im weiteren Verlauf tatsächlich das Insolvenzverfahren über die GFE Energy AG eröffnet werden, dürften anhängige gerichtliche Verfahren unterbrochen werden. Eine Zwangsvollstreckung gegen die GFE Energy AG dürfte dann ausgeschlossen sein.   Allerdings steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, ob und ggf. wann das Insolvenzverfahren möglicherweise eröffnet wird. Sollte das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden und die Gesellschaft fortbestehen, gilt das Prioritätsprinzip. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.   

Daneben geht die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in zahlreichen Fällen auch gegen einzelne Berater vor, wenn diese nicht ordnungsgemäß und umfassend aufgeklärt haben.  Nach bisherigen Erkenntnissen sind im großen Umfang Provisionszahlungen an einzelne Berater geflossen. 

 Zwischenzeitlich konnten auch zahlreiche Rechtsschutzversicherungen zur Kostenübernahme bewegt werden.