Warner Bros Abmahnung von Waldorf Frommer bekommen?

Warner Bros Abmahnung von Waldorf Frommer bekommen?
24.01.2017141 Mal gelesen
Haben Sie eine Warner Bros Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten? Keine Sorge, wir bieten Ihnen gerne unsere kompetente Hilfe an! Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den Rechtsanwälten von Waldorf Frommer und wissen was zu tun ist.

Warner Bros Abmahnung von Waldorf Frommer bekommen?  

Haben Sie eine Warner Bros Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten? Keine Sorge, wir bieten Ihnen gerne unsere kompetente Hilfe an!

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den Rechtsanwälten von Waldorf Frommer und wissen was zu tun ist.

Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München und daher schon jahrelang täglich mit der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer zu tun!

Kostenlose Erstberatung:

Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung unter 089 / 53 51 35 besprechen wir mit Ihnen ausführlich die Erfolgsaussichten Ihrer Abmahnung.

Wir gehen dabei auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH ein, wonach man zusammengefasst gute Erfolgsaussichten hat, wenn es eine alternative zu dem Anschlussinhaber als Täter oder Störer der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung gibt. Es müssen dann noch einige weitere Umstände mit Ihnen besprochen werden, damit wir Ihnen unsere Empfehlung aussprechen können.

Unser Ziel bei den Verhandlungen mit Waldorf Frommer:

Wir wollen, dass Sie möglichst wenig an Rechtsanwälte Waldorf Frommer zahlen müssen; im Idealfall sogar gar nichts!

Was sollten Sie bei einer Warner Bros Abmahnung von Waldorf Frommer tun und was nicht?

Nichts unterschreiben | Frist notieren | Erst Rat einholen

  • Unterschreiben Sie nichts!

  • Zahlen Sie nichts!

  • Bleiben Sie nicht untätig!

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer auf!

  • Notieren Sie sorgfältig die in der Regel sehr kurze Frist!

  • Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht!

Was tun wir in Ihrem Abmahnfalle für Sie?

-Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung durch Waldorf Frommer werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

-Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0- Zahlung, zumindest aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an Waldrof Frommer. Sollte sich herausstellen, dass Sie den streitgegenständlichen Upload definitiv nicht, sondern ein Dritter vorgenommen hat, haften Sie schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an die Rechtsanwälte Waldorf Frommer vertreten.

Achtung:

Sie müssen nicht in jedem Fall Schadensersatz oder Anwaltskosten bezahlen. Sollten Sie beispielsweise zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht zu Hause gewesen sein, steigen Ihre Chancen, dass Sie überhaupt nicht haften.

Sollten Sie vorschnell eine Zahlung vornehmen, so würden Sie automatisch die Fordeung von Rechtsanwälte Waldorf Frommeranerkennen.

Wenn Sie jedoch als Täter nicht haften, müssen Sie auch keine Unterlassungserklärung abgeben. Mit einer solchen Unterlassungserklärung haften Sie ein Leben lang und müssten mit Strafzahlungen von bis zu € 5.000 im Wiederholungsfalle rechnen, obwohl Sie rechtlich hierzu nicht verpflichtet gewesen wären.

Ihr Fall ist ein Einzelfall. Jeder Fall ist anders.

Unterschreiben und zahlen Sie bitte nichts, bevor Sie unseren Rat eingeholt haben!

Kosten?

In einer aktuellen Warner Bros Abmahnung verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer in der Regel einen Vergleichsbetrag in Höhe von € 519,50 für Serien und € 915,00 für Film- und Musikwerke. Der Schadenersatz bemisst sich dabei nach dem Betrag, der von ihrer Mandantschaft als Gebühr für das weltweite und unbegrenzte Onlinestellen des Films oder der Musiktitel zu zahlen wäre (sogenannte Lizenzanalogie).

Schicken Sie uns also unverbindlich Ihre Abmahnung, damit wir mit Ihnen eine kostenlose Erstberatung vorbereiten können.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email: beratung@anwaltskanzlei-giese.de

Christian Giese

Rechtsanwalt