Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. mahnt fehlende Warnhinweise bei Pflaumenwein ab

Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. mahnt fehlende Warnhinweise bei Pflaumenwein ab
29.07.2016181 Mal gelesen
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. mahnt wegen fehlenden Warnhinweisen beim Vertrieb von Pflaumenwein in einem Onlineshop ab

Was mahnt der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb konkret ab?

Das Abmahnschreiben des Vereins richtet sich an Online-Händler. Dem Online-Händler wird vorgeworfen, beim Vertrieb von Pflaumenwein über das Internet keine Warnhinweise auf enthaltene Allergen bzw. Sulfite vorgenommen zu haben. Darin sieht der Verbraucherschutzverein einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Was fordert der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb?

Von den Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Daneben soll der Adressat des Abmahnschreibens für die Abmahnkosten in Höhe von 205 Euro aufkommen.

Abmahnung erhalten- was nun?

Falls sie ebenfalls eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. erhalten haben, sollten sie diese keinesfalls ignorieren. Stattdessen ist es ratsam die folgenden Schritte zu beachten:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

Wenn sie ebenfalls rechtlichen Beistand benötigen, können sie sich gerne an uns von Werdermann und von Rüden wenden. Wir helfen ihnen gerne und beraten deutschlandweit. Unsere Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nutzen sie auch unsere kostenlose Erstberatung. Teilen Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mit oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.