CLLB Rechtsanwälte informieren: KanAm US Grundinvest wird liquidiert

Wirtschaft und Gewerbe
04.10.2010492 Mal gelesen

 Was schon lange befürchtet worden war, ist nun Realität geworden. Der erste offene Immobilienfonds muss liquidiert werden. Im Zuge der Lehman-Pleite war der KanAm US Grundinvest in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Daraufhin wurde in einem ersten Schritt die Rücknahme der Anteile ausgesetzt. Da diese Aussetzung der Rücknahme aber nur für die Dauer von zwei Jahren möglich ist, wurde nun entschieden, den Fonds vollständig abzuwickeln.

Der Fonds wird, wie das Handelsblatt in seiner Online Ausgabe berichtet, bis Ende März 2012 aufgelöst. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die noch vorhandenen sieben Objekte verkauft werden. Zehn Immobilien konnten bereits veräußert werden. Noch ist nicht bekannt, welchen Betrag die Anleger insgesamt erhalten werden.

Auch bei anderen Fonds, nämlich dem Morgan Stanley P2 Value und den Degi Europa Fonds, der von Aberdeen Property gemanagt wird, ist eine Liquidation nicht auszuschließen.

Anleger, die in derartige Anlageprodukte investiert haben, sollten sich bezüglich eines weiteren Vorgehens von einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich

Derzeit ist noch nicht abzusehen, ob und ggf. welchen Verlust die Anleger aus der Liquidation des KanAm US Grundinvest erleiden werden. Da auch bei anderen Fonds ein ähnliches Szenario drohen kann, sollten die Anleger prüfen, ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Falls Anleger bei Erwerb des jeweiligen Fonds beispielsweise nicht über die Risiken im Einzelnen aufgeklärt wurden, kommt ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht. Dies z.B. dann, wenn der Berater den Fonds als sichere Kapitalanlage bezeichnet hat. Gleiches dürfte auch gelten, wenn dem Anleger nicht mitgeteilt wurde, dass eine Aussetzung der Rücknahme der Fondsanteile möglich ist. Auch die sog. kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann in diesem Zusammenhang von großem Vorteil sein. Denn oftmals haben die Anlageberater nicht auf die Innenprovisionen, die sie von Seiten der Fondsgesellschaft erhalten haben, hingewiesen. Dies allein kann, sofern die Anleger von einer Bank beraten wurden, bereits die Zahlung von Schadensersatz begründen. "Allerdings sollten die Anleger in jedem Fall auch die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche im Auge behalten", so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte abschließend.

 

Rechtsanwalt Alexander Kainz

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