General Motors - CLLB Rechtsanwälte vertritt deutsche Anleger bei der Forderungsanmeldung in den USA – Frist zur Forderungsanmeldung endet am 30.11.2009

Wirtschaft und Gewerbe
03.11.2009882 Mal gelesen
Die in den zurückliegenden Monaten stark verunsicherten Anleger der ehemaligen General Motors Corp. warten vergeblich auf verbindliche Informationen über die von Ihnen investierten Gelder.
 
"Im schlimmsten Fall müssen die Anleger mit einem Totalausfall Ihrer Anleiheforderungen rechnen", erklärt Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die einen Teil der deutschen Anleger auch in den USA betreuen wird.
 
Auf der Gläubigerversammlung wird sich zeigen, welche weiteren Verbindlichkeiten bestehen und ob ein tragfähiges Sanierungskonzept erarbeitet wurde.
 
Bereits am 01.06.2009 wurde über die General Motors Corp. ein Insolvenzverfahren eingeleitet.
 
Rund 100.000 Kapitalanleger befürchten nun den Verlust ihres Kapitals.
 
Die Pleite eines der größten Automobilunternehmen ist einmalig in der jüngsten amerikanischen Geschichte.
 
Viele Anleihegläubiger sind jedoch aufgrund des nur in englischer Sprache verfügbaren Anmeldeformulars überfordert. Bisher ist der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte kein deutschsprachiges Formular bekannt, obwohl auch viele deutsche Kapitalanleger Anleihen des amerikanischen Konzerns in ihren Depots verwahren.
 
Seitens des Insolvenzgerichts in den USA wurde nun bestimmt, dass alle Forderungen bis spätestens Montag, den 30.11.2009 angemeldet sein müssen.
 
Anleger, die ihre Forderungen nicht rechtzeitig anmelden, müssen befürchten, dass ihre Forderungen im amerikanischen Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt werden.

"Da nach bisherigem Sachstand mit einer Insolvenzquote zu rechnen ist, sollten Anleger diese Frist auf keinen Fall versäumen, erklärt Rechtsanwalt István Cocron von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte (www.cllb.de), die bereits etliche Anleger der insolventen (Old) Landsbanki Island und der isländischen Bank Glitnir in internationalen Insolvenzverfahren vertreten hat.