EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 12. German Wind KG: CLLB Rechtsanwälte erstreiten Schadenersatz für Anleger

Wirtschaft und Gewerbe
02.11.2009883 Mal gelesen
Das Landgericht Itzehoe hat die Anlageberatungsgesellschaft Laackmann & Peters Unabhängige Makler GbR zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte eine Anlegerin, die Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an der EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 12. German Wind KG geltend machte. Den Anlageberatern warf sie vor, sie unzureichend über Risiken der Beteiligung und den Erhalt von Innenprovisionen aufgeklärt zu haben. Das Landgericht Itzehoe gab nun der Anlegerin, die in dem Verfahren von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich betreut wurde, vollumfänglich Recht.
 
Das Landgericht stellte in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil fest, dass es sich bei der Anlage in die EREM KG um eine riskante, nicht zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage handelt. Denn die Beteiligung richtet sich laut des Emissionsprospekts an "unternehmerisch denkende Anleger, die ein langfristiges umweltbewusstes Engagement mit allen damit verbundenen Chancen und Risiken eingehen wollen." Wie das Gericht weiter erklärte, war ferner die Fungibilität der Anlage nicht vorhanden und das Totalverlustrisiko nicht ausgeschlossen. Hierauf hätte die Anlegerin von dem Anlageberater hingewiesen werden müssen. Indem er dies unterließ, machte sich die Beratungsgesellschaft schadensersatzpflichtig. Laackmann & Peters haben neben der Schadensersatzforderung für die Beteiligung an dem Fonds in fünfstelliger Höhe auch Alternativzinsen i.H.v. 4 % p.a. seit dem Jahr 2004 zu zahlen. Steuervorteile muss sich die Anlegerin nicht anrechnen lassen.
 
"Das Urteil ist aber noch unter einem weiteren Gesichtspunkt als positiv zu werten.", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der das Verfahren für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführt hat. "Denn das Landgericht Itzehoe hat die Beratungsgesellschaft ferner auch wegen unzureichender Aufklärung über den Erhalt von Innenprovisionen verurteilt. Somit wird die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes von Anfang dieses Jahres in Bezug auf kick-backs weiter ausgebaut."