Die in den zurückliegenden Monaten stark verunsicherten Anleger der deutschen Zweigniederlassung Kaupthing Edge können wieder hoffen.
Zuletzt hatte die Bundesregierung bestätigt, dass dem isländischen Einlagensicherungsfonds ein umfangreiches Darlehen zur Verfügung gestellt wurde, um die Einlagen der deutschen Sparer zurückzuzahlen.
Viele Details sind aber derzeit noch ungeklärt, so auch die Frage nach der Laufzeit des Kredits. Zudem muss der Bundestag den Kredit genehmigen. Die isländische Einlagensicherung hat nach der bisher geltenden Regelung bis zum 30. Januar 2009 Zeit, die Anlegergelder zurückzuzahlen, wobei diese Frist noch verlängert werden kann.
Unklar ist nach wie vor, ob die Spareinlagen in isländischen Kronen oder in Euro ausgezahlt werden. Sollte die Entschädigung in Kronen fließen, besteht für die Anleger ein zusätzliches Wechselkursrisiko.
Unklar ist nach wie vor, ob die Spareinlagen in isländischen Kronen oder in Euro ausgezahlt werden. Sollte die Entschädigung in Kronen fließen, besteht für die Anleger ein zusätzliches Wechselkursrisiko.
Vielen Kaupthing-Kunden ist auch nicht klar, warum das Geldinstitut, nachdem es nun ohnehin verstaatlicht ist, nicht einfach seine seit Anfang Oktober geschlossene deutsche Internetseite wieder öffnet: "Die Leute könnten dann ihr Geld abziehen und auf ein anderes Konto transferieren", sagt der Münchner Rechtsanwalt Henning Leitz, von der Kanzlei CLLB (www.cllb.de) die bereits mehrere Kaupthing-Anleger vertritt.
Ein Kaupthing-Sprecher sagte dazu, die deutsche Regierung habe darauf bestanden, die Entschädigung der deutschen Sparer über den isländischen Einlagensicherungsfonds abzuwickeln.
Die Rückzahlung des Hilfskredits an die Bundesregierung bezeichnete der Kaupthing-Sprecher dagegen als gesichert: "Es liegen genügend Werte in der deutschen Kaupthing-Tochter, um die offene Summe komplett abzudecken."
Die Rückzahlung des Hilfskredits an die Bundesregierung bezeichnete der Kaupthing-Sprecher dagegen als gesichert: "Es liegen genügend Werte in der deutschen Kaupthing-Tochter, um die offene Summe komplett abzudecken."
Voraussetzung für Entschädigungszahlungen ist in jedem Fall ein Antrag beim isländischen Entschädigungsfonds. Dieser Antrag muss bis spätestens 31.12.2008 in Island eingehen und in englischer oder isländischer Sprache verfasst sein.
Der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, erledigt diese Anmeldung für Kunden der Kaupthing Bank.
In der Regel werden die Kosten dieser Anmeldung und Verfahrensüberwachung von den Rechtsschutzversicherungen übernommen.