Delta Korona S.L. – CLLB Rechtsanwälte raten zur Überprüfung der Geschäftsbeteiligungen

Wirtschaft und Gewerbe
29.10.2008561 Mal gelesen
Die Delta Korona S.L. bot Investoren insbesondere in den Jahren 2005 und 2006 Geschäftsbeteiligungen an ihrem Unternehmen an. Die Gesellschaft warb damit, in verschiedene Märkte, u.a. Forex, Dow Jones und DAX, zu investieren und somit hohe Profite zu erzielen. Die Investoren stellten hierzu Kapital zur Verfügung und autorisierten die Delta Korona S.L., mit diesem Kapital Handel zu betreiben.
 
Weiterhin wurde damit geworben, eine maximale Sicherheit für die Investitionen zu gewährleisten. Gleichzeitig wurden den Anlegern überaus hohe Renditen in Höhe von bis zu 10 % pro Monat (!) in Aussicht gestellt.
 
Tatsächlich wurden in den überwiegenden Fällen aber weder die versprochenen Gewinne noch die investierten Beträge ausgezahlt. Die Delta Korona S.L. erklärte im Mai 2006 selbst, dass sie aufgrund der derzeitigen rechtlichen Situation das Programm beenden und das investierte Kapital an die Investoren zurückzahlen würde. Trotz mehrmaligen Zusagen erfolgte dies aber bis zum heutigen Tage nicht.
 
"Geschädigte Anleger sollten daher zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.", so Rechtsanwalt Christian Luber, M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin, die bereits einige Geschädigte vertritt. "In Betracht kommen hier neben Rückzahlungsansprüchen gegen die Delta Korona S.L. auch Schadensersatzansprüche gegen deren Verantwortliche und solche aus fehlerhafter Anlageberatung gegen die Vermittler der Beteiligung."