ALAG Auto Mobil AG

Wirtschaft und Gewerbe
16.10.2008809 Mal gelesen

BSZ EVAnlegerschutzanwälte CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger der ALAG Auto Mobil AG

 München/Berlin, 16.10.2008
 Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt Anleger der ALAG Auto Mobil AG, welche im Zusammenhang mit der Empfehlung zum Erwerb einer atypisch stillen Beteiligung nicht hinreichend über die Risiken einer derartigen Beteiligung informiert wurden.
 
In diesem Zusammenhang weist Rechtsanwalt und BSZ e. V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte darauf hin, dass unter Umständen Schadensersatzansprüche sowohl gegen die ALAG Auto Mobil AG als auch gegen den tätig gewordenen Anlageberater in Betracht kommen.
 
Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann, wenn der Anleger nicht hinreichend auf die Risiken, die sich aus der Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter ergeben, hingewiesen wurde. "Zu nennen sind hier insbesondere das Haftungsrisiko, das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals sowie der mangelnden Fungibilität, also Wiederveräußerbarkeit.", so BSZ e. V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
 
Wurde der Anleger im Rahmen der Beratung über diese Risiken nicht umfassend aufgeklärt, besteht die Möglichkeit, die gesamte Einlage zurückzuerhalten. In diesem Sinne hat das Landgericht Ansbach in einem Verfahren gegen die Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG entschieden. Dem Urteil lag ebenfalls ein Sachverhalt zugrunde, bei welchem ein Anleger einer atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligung nicht ordnungsgemäß über die mit einer derartigen Gesellschaftsform einhergehenden Verlustrisiken aufgeklärt worden war.
Anleger, die derartig fehlerhaft beraten wurden, sollten eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aufsuchen.