Blue Capital Metro Amerika GmbH & Co. KG - Urteil gegen Commerzbank AG auf Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs erstritten

Wirtschaft und Gewerbe
08.03.2013277 Mal gelesen
Berlin, 07.03.2013 – In einem Verfahren vor dem Landgericht Lübeck ist es CLLB Rechtsanwälte gelungen, eine Verurteilung der Commerzbank AG wegen fehlerhafter Anlageberatung eines Mitarbeiters der Dresdner Bank AG zu erwirken (noch nicht rechtskräftig). Die Commerzbank war als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG in Anspruch genommen worden.

Der Anleger hatte vorgetragen, dass er nicht korrekt über die mit dem Fonds verbundenen Risiken aufgeklärt worden war. Zudem hatte ihn die Bank pflichtwidrig nicht über vereinnahmte Provisionen und Rückvergütungen aufgeklärt, wovon sich das Gericht nach einer Beweisaufnahme überzeugt hat. Im Ergebnis verurteilte es die Bank zu einer Rückabwicklung des Fondserwerbs, den der Kläger zur Altersvorsorge erworben hatte. Er soll nun unter Anrechnung erhaltener Ausschüttungen das für den Fondserwerb investierte Geld  zurück erhalten und überträgt im Gegenzug den Fonds an die Bank.

 

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in Berlin, München und Zürich, der die Anleger in dem Verfahren vertreten hat, empfiehlt allen Anlegern des Fonds, die sich im Zusammenhang mit dem Erwerb des Fonds als nicht korrekt beraten betrachten, ihre individuelle Situation anwaltlich überprüfen zu lassen um herauszufinden, ob auch Ihnen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zustehen könnten. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.

 

Ein Anlageberater muss einen Anleger vor Zeichnung über die Risiken aufklären, die das von ihm empfohlene Produkt aufweist. Zudem muss er überprüfen, ob die Anlage zu den Zielen und Wünschen des Anlegers passt. So hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass sich ein geschlossener Immobilienfonds wie dieser grundsätzlich aufgrund der ihm immanenten Risiken nicht zum sicheren Aufbau einer Altersvorsorge eignet.

 

Rechtsanwalt Bombosch hofft, das Urteil zugunsten weiterer geschädigter Anleger des Fonds nutzen zu können. Der Fonds lief zuletzt nicht besonders gut: an der Hamburger Zweitmarktbörse wurde er nur noch mit einem Kurs von 29 % gehandelt, die Ausschüttungen gingen 2011 auf 0,75 % zurück.

  

Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch@cllb.de Web: www.cllb.de