In der langen Geschichte rund um die heutige ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG wird ein weiteres Mal ein neues Kapitel aufgeschlagen. Es geht zum wiederholten Mal um die Zahlungen rückständiger Einlagen (Sprint-Raten), die die Anleger an die ALAG leisten sollen. Gegen Anleger, die nicht zahlten, wurden vor Jahresende 2012 Klage erhoben.
Zuvor hatte die ALAG Anfang November 2012 über einen Rechtsanwalt die Anleger angeschrieben und sie aufgefordert, rückständige Einlage zu bezahlen. Alternativ hatten die Anleger die Möglichkeit gegen eine Vergleichszahlung ausscheiden zu können. Mitte Dezember 2012 folgte ein weiteres Schreiben, in welchem jene Anleger, die nicht gezahlt hatten, erneut aufgefordert wurden, ihre Rückstände auszugleichen. Allerdings wurde ein höherer Betrag gefordert, da nun auch Kosten wegen Verzugs gefordert wurden.
Nun macht die ALAG nun ihre Forderungen gerichtlich geltend und klagt gegen Anleger. Anleger sollte auf jeden Fall reagieren. Wer verklagt wird und nicht reagiert, risikiert ein sogenanntes Versäumnisurteil. In einem solchen Versäumnisurteil gegen einen Beklagten wird üblicherweise dem Anspruch des Klägers stattgegeben, denn der Vortrag des Klägers wird dann als vom Beklagten zugestanden behandelt (§ 333 ZPO). Ist ein Versäumnisurteil ergangen, können die Ansprüche von der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG sogar vollstreckt werden. Daher empfiehlt es sich für Anleger auf jeden Fall zu reagieren.
Weitere Informationen:
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