Während der langjährigen Liquidation des Fonds SEB Immoinvest wird es im Abstand von 6 Monaten spannend für die Anleger. Denn vor jeder Auszahlung stellt sich die Frage, wie viel der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest auszahlen wird. Die Antwort kann für die Anleger erfreulich ausfallen: die ersten Auszahlung des SEB Immoinvest nach dessen Auflösung brachte den Anlegern pro Anteil mehr als 10 Euro ein.
Zweite Ausschüttung fiel deutlich geringer aus - was wird nächste Auszahlung erbringen?
Dass jedoch nicht jede Auszahlung des SEB Immoinvest solche Spitzenwerte erzielen kann, zeigte sich bei der Auszahlung Ende Dezember 2012. Die Anleger erhielten je Anteil einen Betrag von 1,24 Euro. Welches Ergebnis die kommende Ausschüttung, die für Juni 2013 angesetzt ist, haben wird, kann nur abgewartet werden. Für Anleger, die eine Alternative suchen, stellt sich die Frage, welche Optionen es außerhalb der Liquidation gibt.
Neben den "wirtschaftlichen" Möglichkeiten wie dem Verkauf der Anteile des SEB Immoinvest an der Börse gibt es auch rechtliche Handlungsalternativen für Anleger, die eine Alternative zur Abwicklung suchen. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern des SEB Immoinvest verschiedene rechtliche Möglichkeiten aufzeigen. Eine Möglichkeit ist die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der SEB direkt, die den SEB Immoinvest auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits hunderte Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.
Des Weiteren kann geprüft werden, wie erfolgreich Anleger des SEB Immoinvest gegen die Banken oder Berater auf individuellen Schadensersatz klagen können. Hierfür muss geklärt werden, ob die Beratung durch die Postbank, Volksbank, Sparkassen, Deutsche Vermögensberatung (DVAG), Volkswagen Bank, Santander Bank, Apo Bank oder die verschiedenen Sparkassen ordnungsgemäß ablief oder ob Fehler passierten. Verschiedene Gerichte sprachen bereits Anlegern, die in offene Immobilienfonds wie den SEB Immoinvest investierten, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu.
Bereits Schadensersatzklagen für Anleger bei Gericht eingereicht
Die Gerichte erblickten beispielsweise in der mangelnden Risikoaufklärung durch die Berater eine falsche Beratung der Anleger; zum Beispiel mussten Anleger vor der Investition über die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden. Ein weiterer Schwachpunkt vieler Beratungen war die versäumte Aufklärung über Provisionen. Zudem mussten Anleger über weitere Risiken sowie die Funktionsweise eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt werden. Anleger, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen stehen, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu bekommen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Weitere Informationen:
Infoseite Interessengemeinschaft SEB Immoinvest
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
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