Prorendita Britische Leben 3: Fehler bei Anlageberatung lösen Schadensersatz aus

Prorendita Britische Leben 3: Fehler bei Anlageberatung lösen Schadensersatz aus
25.01.2013263 Mal gelesen
Nicht jedes Anlageberatungsgespräch ist fehlerfrei. Anleger, die vor der Investition in die Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben 3 falsch beraten wurden, können Schadensersatz fordern. Interessengemeinschaft für Anleger der Prorendita-Fonds.

Die Anpreisungen, mit welchen der Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben 3 versehen wurde, waren vielversprechend. Die tatsächliche Entwicklung blieb jedoch weit hinter den damaligen Prognosen zurück. Das auf Versicherungspolicenhandel beruhende Geschäftsmodell des Fonds Prorendita Britische Leben 3 geriet ins Straucheln, da der britische Policenhandel erlahmte. Anleger des Lebensversicherungsfonds besinnen sich an die Anpreisungen während der Beratungsgespräche und fragen sich, ob sie damals richtig beraten wurden.

 

Welche Rechte haben falsch beratene Anleger?

 

Anleger des Prorendita Britische Leben 3, die an ihrer Anlageberatung zweifeln, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung des Anlageberatungsgesprächs kann geklärt werden, ob die Anlageberatung - beispielsweise durch die Commerzbank oder die Sparkasse KölnBonn - Defizite aufwies. Liegt eine falsche Anlageberatung vor, stehen den Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben 3 Schadensersatzansprüche zu.

 

Daher stellt sich die Frage, was eine ordnungsgemäße Anlageberatung leisten muss. Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären.

 

Welche Fehler konnten passieren?

 

Bei einem Lebensversicherungsfonds wie dem Prorendita Britische Leben 3 mussten von den Bankberatern beispielsweise darüber informiert werden, wie ein solcher Fonds überhaupt funktioniert und dass erhebliche Risiken wie Verlustrisiken bestehen. Eine sichere Altersvorsorge sind Lebensversicherungsfonds daher nicht. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass der Zweitmarkt, auf welchem "gebrauchte" Fondsanteile verkauft werden können, nicht reguliert ist. Daher ist das in den Fonds Prorendita Britische Leben 3 investierte Geld nicht jederzeit problemlos verfügbar. Weiterhin musste rechtzeitig ein vollständiger Prospekt übergeben werden und es musste zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden.

 

Interessengemeinschaft Prorendita

 

Wie es um die konkreten Chancen der Anleger des Prorendita Britische Leben 3 auf Schadensersatz bestellt ist, kann nur anhand des individuellen Beratungsgesprächs untersucht werden. Denn jedes Anlageberatungsgespräch hat seinen eigenen Verlauf. Dennoch lässt sich sagen, dass Beratungsfehler keine Seltenheit sind. Zusätzlich können sich die Anleger einer Interessengemeinschaft anschließen. Im Rahmen der Interessengemeinschaft sollen die noch offenen Fragen geklärt werden, z. B. ob den Prorendita-Fonds "Konstruktionsfehler" innewohnen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits zahlreiche Anleger der Lebensversicherungsfonds Prorendite Britische Leben 1 - 5.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Prorendita Britische Leben

Infoseite Lebensversicherungsfonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07831 / 93 37 68 - 0

Fax: 07831 / 93 37 68 - 889

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