CS Euroreal: Nach der Auszahlung müssen die Anleger wieder warten – Rechtliche Alternativen für Anleger

CS Euroreal: Nach der Auszahlung müssen die Anleger wieder warten – Rechtliche Alternativen für Anleger
25.01.2013515 Mal gelesen
Die letzte Liquidations-Auszahlung des offenen Immobilienfonds CS Euroreal wurde erst vor wenigen Wochen ausgeschüttet. Welche rechtlichen Alternativen gibt es für Anleger, die nicht weiter auf die langwierige Abwicklung setzen möchten?

Die Liquidation eines milliardenschweren Immobilienvermögens nimmt viel Zeit in Anspruch. Daher sind für die Abwicklung des aufgelösten offenen Immobilienfonds CS Euroreal auch 5 Jahre angesetzt. Die wichtigsten Termine für die Anleger sind die halbjährlichen Ausschüttungen aus den Liquidationserlösen. Die zweite Ausschüttung des CS Euroreal fand Ende Dezember 2012 statt, sodass die Anleger wieder warten müssen auf die nächste (in ihrer Höhe ungewisse) Auszahlung des offenen Immobilienfonds?

 

Anleger können ihre Chancen auf Schadensersatz überprüfen lassen

 

Doch nicht jeder Anleger des CS Euroreal möchte auf die Liquidation und deren Endergebnis setzen. Zahlreiche Anleger - darunter viele Postbank-Kunden - wandten sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen und ließen überprüfen, ob sie erfolgreich Schadensersatz fordern können. Da es bei diesen Anlegern zu Falschberatungen kam, wurden bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht eingereicht.

 

Schadensersatz kann Anlegern beispielsweise dann zustehen, wenn sie nicht darüber informiert wurden, dass ein offener Immobilienfonds wie der CS Euroreal - wie geschehen - die Anteilsrücknahme aussetzen kann und sogar aufgelöst werden kann. Daher handelt es sich nicht um eine problemlos jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Darüberhinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Risiken, über die die Berater ebenfalls aufklären mussten. Auch erhielt nicht jeder Anleger rechtzeitig einen Verkaufsprospekt. Anleger müssen beachten, dass Ansprüche innerhalb recht kurzer Fristen verjähren können - einer möglichen Verjährung kann jedoch Einhalt geboten werden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite CS Euroreal

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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