Nach einer langen Wartezeit erhielten die Anleger des offenen Immobilienfonds AXA Immoselect Mitte Dezember 2012 die erste Ausschüttung im Rahmen der Liquidation: 1,55 Euro je Anteil. Hierauf durften Haspa-Kunden, die in den AXA Immoselect investierten, mehr als ein Jahr warten. Der erste Auszahlungstermin im April 2012 ist ausgefallen. Wie es um die künftigen Auszahlungstermine bestellt ist, kann nur abgewartet werden. Der nächste reguläre Termin ist im April 2013.
War die Anlageberatung in Ordnung oder wies sie schadensersatzauslösende Fehler auf?
Angesichts des bisherigen Verlaufs der Abwicklung des AXA Immoselect kann bei dem ein oder andern Haspa-Kunden die Frage aufkommen sein, welche Alternativen es gibt. Eine Option ist die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Zu den immer wieder erfolgversprechenden Ansatzpunkten für Anleger des AXA Immoselect gehören Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung. Was muss eine ordnungsgemäße Anlageberatung leisten?
Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss sich an den Wünsche und Ziele des Anlegers orientieren. Anhand dieser Vorgaben mussten die Haspa-Berater eine Kapitalanlage auswählen und einem zweiten Schritt die Kunden über die Funktionsweise und die Risiken informieren. Beispielsweise musste auf das Risiko hingewiesen werden, dass der AXA Immoselect - wie geschehen - geschlossen werden kann und auch aufgelöst werden kann.
Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung
Anleger, die befürchten, dass ihr Beratungsgespräch durch die Hamburger Sparkasse oder eine andere Bank Defizite aufwies, können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob und wie erfolgreich sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt neben Haspa-Kunden auch zahlreiche weitere Anleger des AXA Immoselect.
Weitere Informationen:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
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