DSS Vermögensverwaltung: LG Bremen verurteilt Vermittler

DSS Vermögensverwaltung: LG Bremen verurteilt  Vermittler
05.12.20121550 Mal gelesen
Das von Resch Rechtsanwälten im November 2012 erstrittene rechtskräftige Urteil verpflichtet einen DSS Vermittler zum Schadensersatz...

Das  im November 2012 vor dem Landgericht Bremen erstrittene rechtskräftige Versäumnisurteil verpflichtet einen externen Vermittler der  Premium Vermögensverwaltung AG & Co. KG (DSS), den Schaden unseres Mandanten , Zug um Zug gegen Übertragung der vermittelten Beteiligung, vollständig zu ersetzen. Der Anlagevermittler wurde weiter verurteilt, den Anleger von weiteren Zahlungen an die DSS freizustellen.

Ein 22-jähriger Bürokaufmann, zeichnete auf Grund einer Beratung des Anlagevermittlers im August 2008 eine Beteiligung an der DSS.

Danach war der Anleger verpflichtet über die Dauer von 20 Jahren einen Betrag von € 27.720,00 in monatliche Raten an die DSS zu zahlen. Dem Vertragsabschluss ging die fehlerhafte Beratung des Anlagevermittlers voraus. Die Beratung erfolgte unter Verwendung einer persönlichen Prognoseberechnung  für die Kapitalanlage. Darin wurde unserem Mandanten die Höhe des bei Ablauf der Beteiligungsdauer zu erwartenden Ertrages mit bis zu 18% für jedes Jahr (!) dargestellt. In der Beratung war sowohl die Rede, von einer "Spareinlage, " als auch von einem "Ratensparplan". Die Kapitalanlage wurde als Möglichkeit zur Altersvorsorge dargestellt, und dabei auf das Gütesiegel,  eines Bundes der Verbraucher (BdV) und des TüV Nord Bezug genommen.

Unserem Mandanten wurde ein fehlerhafter Eindruck über die Sicherheit und Werthaltigkeit der Kapitalanlage vermittelt. "Obschon von Anfang an die Risiken eines Teil- und Totalverlustes bestanden und die in Aussicht gestellte Rendite nicht darstellbar war, wurde dem betroffenen Anleger zudem noch vorgeschlagen, einen Investmentfonds aufzulösen und den Erlös in den Vertrag mit der DSS-Vertrag anzulegen," so Jochen Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte.

In dem zunächst mit dem Anlageberater geführten Schriftverkehr hat dies die Vorhaltungen in Abrede gestellt.

Nach Einreichung und Zustellung der Klage durch das Landgericht Bremen hat sich der Anlageberater gegen die Klage und die darin geschilderte Darstellung des Anlegers nicht verteidigt. Das Landgericht Bremen verurteilte daraufhin den Vermittler des DSS-Vertrages antragsgemäß.