Prorendita 5: Britische Lebensversicherungen sind keine Erfolgsgaranten

Prorendita 5: Britische Lebensversicherungen sind keine Erfolgsgaranten
26.11.2012280 Mal gelesen
Der Lebensversicherungsfonds Prorendita 5 wird den einstigen Prognosen nicht gerecht. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Anlegern offen, die sich wehren möchten?

Die satten Renditen, mit welchen der Lebensversicherungsfonds Prorendita 5 angepriesen wurde, konnten die Anleger nicht einstreichen. Die Finanzkrise sorgte auf dem großbritannischen Versicherungsmarkt für große Veränderungen - der Handel mit Versicherungspolicen ist zurückgegangen - und das Geschäftsmodell des Prorendita 5 ist ins Wanken geraten. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Beteiligung an den Prorendita-Fonds den Anlegern am Ende finanzielle Verluste bescheren wird, ist nicht gering. Daher stellt sich die Frage, was bei dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 5 und den vier Schwesterfonds schiefgelaufen ist.

 

Interessengemeinschaft

Da die Klärung solch komplexer Themen eine umfangreiche Aufgabe ist, bietet es sich an, dass die Anleger der fünf Prorendita-Lebensversicherungsfonds sich zusammenschließen. Eine solche Möglichkeit kann eine Interessengemeinschaft sein. Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gründete daher eine Interessengemeinschaft für die Prorendita Britische Leben-Fonds. Im Rahmen der Interessengemeinschaft sollen die noch offenen Fragen geklärt werden, z. B. ob den Prorendita-Fonds "Konstruktionsfehler" innewohnen. Da entsprechende Expertengutachten ihren Preis haben, sollen die Kosten durch die Interessengemeinschaft verteilt und somit für den einzelnen Anleger erschwinglicher werden.

 

"Sammelklagen"

Ein besonderes Thema, das im Zusammenhang mit Interessengemeinschaften immer wieder von (Anleger)Interesse ist, sind "Sammelklagen". In Deutschland gibt es keine Sammelklagen wie in den Vereinigten Staaten - es gibt aber ein ähnliches Verfahren: Das Kapitalanleger-Musterverfahren, auch Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG-Verfahren) genannt. In einem KapMuG-Verfahren können Streitigkeiten und Fragen einer Kapitalanlage für viele Anleger gleichzeitig verbindlich vor Gericht geklärt werden.

 

Klagen wegen falscher Anlageberatung

Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 5 können zusätzlich erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf individuelle Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. So kann beispielsweise das Anlageberatungsgespräch auf schadensersatzauslösende Fehler untersucht werden. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 5 trennen können und Schadensersatz verlangen können. Die ersten Klagen werden bereits angefertigt. Allerdings müssen Anleger beachten, dass Schadensersatzansprüche auch von Verjährung bedroht sein können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Prorendita Lebensversicherungsfonds

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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