Der Fondsanbieter OwnerShip brachte im Jahr 2004 den ersten der Tonnage-Schiffsfondsserie heraus: OwnerShip Tonnage I, welchem der Tanker MS Kasugta gehört. Für die Anleger erwies sich die Investition in den Schiffsfonds bislang nicht als das große Los: Die wirtschaftliche Entwicklung des OwnerShip Tonnage I schwächelte in den vergangenen Jahren deutlich - für die Anleger zeigt sich dies durch ausfallende Ausschüttungen. Anleger des OwnerShip Tonnage I, die den Schiffsfonds bei dessen weiterer Reise nicht begleiten möchten, können sich über rechtliche Möglichkeiten informieren.
Welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten bestehen, kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln. Ein oftmals erfolgversprechender Ansatzpunkt, um Ansprüche der Anleger zu ermitteln, ist die Überprüfung des Anlageberatungsgesprächs. Lief die Anlageberatung nicht fehlerfrei ab, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikoreiche Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.
Kapitalanlage muss mit Zielen und Wünschen des Anlegers vereinbar sein
In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.
Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung OwnerShip Tonnage I als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn jeder Schiffsfonds ist ein vom Markt abhängiges Unternehmen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten kann. Dieses Risiko entfällt auch nicht durch eine breite Streuung. Auch mussten Anleger auf die verschiedenen Risiken hingewiesen werden: zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Aufklärung über Provisionen für die Vermittlung von Beteiligung am Schiffsfonds OwnerShip Tonnage I.
Haben Anleger der Schiffsbeteiligung OwnerShip Tonnage I das Gefühl, dass sie seinerzeit nicht ordnungsgemäß beraten wurden, können sie im Rahmen einer rechtlichen Beratung ermitteln lassen, ob sie erfolgreich Schadensersatz fordern können. Allerdings sollten Anleger beachten, dass Ansprüche auch vor dem Ende der 10-jährigen Höchstfrist verjähren können. Es gibt kürzere Verjährungsfristen, welche an die Kenntnis über die falsche Anlageberatung anknüpfen - hierbei können beispielsweise Sanierungen von Bedeutung sein.
Weitere Informationen:
Infoseite Klagemöglichkeiten der Anleger eines Schiffsfonds
Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:
http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
www.dr-stoll-kollegen.de
www.schiffsfonds.eu