Nordcapital MS E. R. Long Beach: Erneut keine Ausschüttungen – Schadensersatzklagen für Anleger

Nordcapital MS E. R. Long Beach: Erneut keine Ausschüttungen – Schadensersatzklagen für Anleger
30.10.2012327 Mal gelesen
Die Anleger des Schiffsfonds Nordcapital MS E. R Long Beach muss saniert werden. Anleger, die sich nicht weiter an dem Schiffsfonds beteiligen möchten, können überprüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

Dass die Ausschüttungen eines Schiffsfonds hinter andere finanziellen Verpflichtungen zurücktreten, mussten die Anleger diverser Schiffsbeteiligungen bereits erfahren. Auch bei dem Schiffsfonds Nordcapital MS E. R. Long Beach mussten vorrangig die erhöhten Tilgungen gegenüber der Bank bedient werden, sodass die Anleger im Jahr 2012 zum wiederholten Mal leer ausgingen.

 

Ausschüttungen für das Jahr 2011 entfallen

 

Anleger des Schiffsfonds, die Zweifel haben, ob die Beteiligung an dem Schiffsfonds "das Richtige" war, können sich rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einholen. Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann beispielsweise ermittelt werden, ob es zu einer Falschberatung vor der Investition in den Fonds Nordcapital MS E. R. Long Beach kam.

 

Lief die Anlageberatung nicht fehlerfrei ab, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikoreiche Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

 

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Fehlerhafte Anlageberatung führt zu Schadensersatz

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Nordcapital MS E. R. Long Beach als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten können. Auch mussten Anleger auf die verschiedenen Risiken hingewiesen werden: zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Aufklärung über Provisionen für die Vermittlung von Beteiligung am Schiffsfonds Nordcapital MS E. R. Long Beach.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Klagemöglichkeiten der Anleger eines Schiffsfonds

 

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