Cross Currency Swap - UniCredit Bank erneut zum Schadenersatz verurteilt

Cross Currency Swap - UniCredit Bank erneut zum Schadenersatz verurteilt
19.09.2012841 Mal gelesen
Die UniCredit Bank bzw. HypoVereinsbank hat vielen ihrer guten Kunden ein hochriskantes Derivat mit dem Namen Cross Currency Swap (CCS) empfohlen. Nun wird sie von vielen Kunden auf Schadenersatz verklagt. Oft mit Erfolg, wie eine Reihe von Gerichtsurteilen zeigt.

Währungsspekulation als Zinstauschgeschäft getarnt

Bei einem Cross Currency Swap (CCS) verpflichten sich Bank und Anleger, sich über einen Zeitraum von zumeist 5 Jahren Zinsen aus zwei fiktiven Bezugsbeträgen in unterschiedlichen Währungen zu zahlen. Am Ende der Laufzeit müssen einmalig die Bezugsbeträge ausgetauscht werden. Was die Kunden nicht wussten: Die Cross Currency Swaps waren von der HypoVereinsbank von Anfang an so konzipiert, dass der Anleger zwar während der fünfjährigen Laufzeit im Rahmen des Zinsaustausches einen gewissen Gewinn erzielt, am Ende der Laufzeit jedoch im Rahmen des Devisengeschäfts höchstwahrscheinlich haushoch verliert. Entgegen der Darstellung der HypoVereinsbank im Rahmen von Beratungen handelte es sich beim Cross Currency Swap somit nicht vornehmlich um ein Zinstauschgeschäft, sondern um ein Währungstauschgeschäft. Der Zinstausch stellte nur eine Prämie für die hochriskante Währungsspekulation dar.

Beratung zu Cross Curreny Swap oft fehlerhaft

Zahlreiche Kunden der HypoVereinsbank bzw. UniCredit Bank, denen ein Cross Currency Swap empfohlen wurde, haben das Institut zwischenzeitlich auf Schadenersatz wegen Fehlberatung verklagt. Viele mit Erfolg, wie Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, weis: "Nach unserer Auffassung ist der Cross Currency Swap für Privatkunden generell vollkommen ungeeignet. Darüber hinaus hätte jeder Anleger im Rahmen der Beratung von der Bank darüber informiert werden müssen, dass es sich beim Cross Currency Swap letztlich um eine hochriskante Währungsspekulation handelt, die mit einem anfänglichen negativen Marktwert begann". Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im März 2011 festgestellt, dass die Deutsche Bank einen Kunden bei einer anderen Swap-Variante, dem sog. CMS Spread Ladder Swap, über den anfänglichen negativen Marktwert hätte aufklären müssen (BGH, Urteil vom 22.03.2011, Aktenzeichen XI ZR 33/10). Ob diese Rechtsprechung auch auf den Cross Currency Swap anwendbar ist, ist bislang umstritten.

Cross Currency Swap führt zu Klagewelle gegen UniCredit Bank

Die UniCredit Bank wurde bereits in einer Vielzahl von Fällen wegen Fehlern bei der Beratung hinsichtlich eines Cross Currency Swap zum Schadenersatz verurteilt, so etwa vom Landgericht Stuttgart (Urteil vom 12.07.2011, Aktenzeichen: 21 O 166/10) oder vom Landgericht München (Urteil vom 13.09.2011, Aktenzeichen: 34 O 26336/10). Daneben wurden auch Urteile, die die UniCredit Bank angefochten hatte, von Berufungsgerichten bestätigt, so etwa vom Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 14.12.2011, Aktenzeichen: 9 U 11/11) oder vom Oberlandesgericht München (Beschluss vom 29.03.2012, Aktenzeichen: 5 U 216/12). Mit Hinweisbeschluss vom 29.03.2012 (Aktenzeichen 5 U 216/12) hatte das Oberlandesgericht München abermals festgestellt, dass es sich bei einem Cross Currency Swap der streitgegenständlichen Art um "Glücksspiel" handelt und dass der Anleger von der Bank darüber unmissverständlich hätte aufgeklärt werden müssen. In anderen Fällen wurden Klagen von geschädigten Anlegern abgewiesen.

Vielfach droht Verjährung

Nach der Erfahrung von Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, der seit Jahren geschädigte Bankkunden in Swap-Prozessen vertritt, ist es nach wie vor eine Frage des Einzelfalls, ob dem Kunden Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung zustehen. Dabei rät der Fachanwalt jedoch den Fall rechtzeitig überprüfen zu lassen, damit mögliche Ansprüche nicht zwischenzeitlich verjähren.

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg steht gerne für unverbindliche Anfragen zur Verfügung.

Kontakt:

Dr. Louis Rönsberg | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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