Das angelegte Geld sollte sicher und jederzeit verfügbar sein. Mit diesen Versprechungen wurden Anleger angelockt, in den offenen Immobilienfonds zu investieren. Die Postbank gehörte zu den Banken, die den CS Euroreal ihren Kunden mit diesen Argumenten schmackhaft gemacht haben. Die Realität sah allerdings gänzlich anders aus. Der Fonds ist inzwischen aufgelöst. Anleger des CS Euroreal können vom Fachanwalt prüfen lassen, ob sie wegen fehlerhafter Anlageberatung Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können.
Ein Argument, mit dem viele Bankberater den offenen Immobilienfonds CS Euroreal anpriesen, war die Sicherheit des angelegten Geldes und dessen jederzeitige Verfügbarkeit. Hiermit und ähnlichen Argumenten wurden viele Kunden der Postbank überzeugt, ihr Geld in den CS Euroreal zu investieren. Oft wurde damit das Ziel verfolgt, etwas für die Altersvorsorge zu tun. Daher war die Verwunderung und Enttäuschung vieler Anleger des CS Euroreal groß, als der offene Immobilienfonds zunächst für zwei Jahre die Anteilsrücknahme aussetzte und im Mai 2012 sogar endgültig aufgelöst wurde. Nun wird der Fonds in den nächsten Jahren liquidiert.
Interessengemeinschaft für Anleger
Anlegern, die nicht an der Abwicklung teilnehmen möchten, bietet die Teilnahme an einer Interessengemeinschaft eine Alternative. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten. Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann geprüft werden, ob Kunden der Postbank individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt hunderte Anleger offener Immobilienfonds und reichte bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. Die Beratung durch die Postbank, die Commerzbank und Sparkassen wies oftmals Fehler auf.
Postbank-Kunden können ihre Anlageberatung überprüfen lassen
So wurde beispielsweise nicht allen Anlegern vor der Investition in den CS Euroreal erklärt, dass offene Immobilienfonds die Rücknahme der Anteile aussetzen können und sogar - wie geschehen - aufgelöst werden können. Daher handelt es sich nicht um eine problemlos jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Risiken, über die die Berater ebenfalls aufklären mussten. Leider sind Beratungsfehler keine Seltenheit. Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Mehr Informationen: Infoseite Interessengemeinschaft CS Euroreal
Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:
http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten
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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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