Santander Kapitalprotekt P (vormals SEB Kapitalprotekt P) - Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht:

Wirtschaft und Gewerbe
07.05.2012172 Mal gelesen
CLLB Rechtsanwälte vertreten betroffene Anleger

Berlin, 04.05.2012 - Eine sichere zur Altersvorsorge Kapitalanlage sollte es sein, versprach der Bankberater der SEB einem Mandanten von CLLB Rechtsanwälte. Davon kann indes keine Rede sein: der Kapitalprotekt P teilt nun das Schicksal zahlreicher offener Immobilienfonds und ist geschlossen worden. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie in absehbarer Zeit nicht an ihr Geld herankommen.

 

Der als Dachfonds konzipierte Kapitalprotekt P investierte seinerseits in eine Reihe von insbesondere offenen Immobilienfonds, die ihrerseits geschlossen wurden, weil zu viele, oft auch institutionelle Anleger, gleichzeitig ihre Anteile zurückgeben wollten, was die Liquidität der Immobilienfonds nicht hergab.

 

Für etliche Anleger kam diese Entwicklung völlig überraschend, wurde der Kapitalprotekt P doch als vor allen Dingen sicheres Produkt angepriesen. Anleger waren für diese Sicherheit bereit, sich mit niedrigeren Wertzuwächsen zu begnügen. Zudem wurde der Fonds oft mit dem Argument empfohlen, dass die Anteile börsentäglich zurück genommen werden würden. Das Risiko, dass der Fonds geschlossen werden könnte, wurde in den CLLB Rechtsanwälte bekannten Fällen nicht erwähnt. Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei mit Büros in Berlin, München und Zürich meint hierzu, dass dieses Risiko jedoch seit Schließung der ersten offenen Immobilienfonds Ende 2008 nicht mehr hätte verschwiegen werden dürfen.

 

Die aktuelle Situation setzt die Anleger unter großen Zugzwang, da Schadensansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung sehr kurzen Verjährungsfristen unterliegen.

 

Rechtsanwalt Bombosch empfehlt allen Anlegern des Fonds, die sich für unzureichend aufgeklärt halten, äußerst zeitnah prüfen zu lassen, ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche bestehen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch@cllb.de Web: www.cllb.de