Cross Currency Swap – Rechtsanwalt reicht weitere Klagen gegen UniCredit Bank ein

Cross Currency Swap – Rechtsanwalt reicht weitere Klagen gegen UniCredit Bank ein
24.11.2011697 Mal gelesen
Cross Currency Swap (CCS) der UniCredit Bank - Klagen oder abwarten? Diese Frage sollte in jedem Einzelfall von einem im Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt geprüft werden. Dabei sprechen immer mehr Gerichte geschädigten Anlegern Schadensersatz zu. Vielen droht jedoch die Verjährung.

Cross Currency Swaps (CCS) werden für die UniCredit Bank zunehmend zum Bumerang. Denn immer mehr Gerichte verurteilen die Nachfolgerin der HVB zum Schadensersatz wegen Falschberatung. Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, der sich auf Swapgeschäfte spezialisiert hat, erhält täglich neue Anfragen von geschädigten Anlegern, die sich hinsichtlich Währungsswaps falsch beraten fühlen. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hatte bereits verschiedene Privatpersonen und Mittelständler in Verfahren um sogenannte CMS Spread Ladder Swaps, Long Short Momentum Swaps und Harvest Swaps gegen die Deutsche Bank sowie um sogenannte Memory Swaps gegen die LBBW vertreten. Nun geht er vielfach in Sachen Currency Swap gegen die UniCredit Bank vor.

Beim Cross Currency Swap knüpft der Vorwurf - wie bei anderen Swaps - daran, dass die Kunden gar nicht, oder zumindest nicht ausreichend, über den wahren Charakter der Derivate, über deren tatsächliche Risiken sowie über den anfänglichen negativen Marktwert oder Barwert aufgeklärt wurden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), insbesondere der sogenannten "Bond-Entscheidung" vom 06.07.1993 (XI ZR 12/93), ist ein Finanzdienstleistungsunternehmen jedoch dazu verpflichtet, seine Beratungskunden über die Funktionsweise sowie die tatsächlichen Chancen und Risiken des Finanzprodukts aufzuklären. Mit seinem Urteil gegen die Deutsche Bank vom 22.03.2011 (XI ZR 33/10) hinsichtlich eines CMS Spread Ladder Swaps, wurde diese Rechtsprechung zum Kapitalanlagerecht fortgesetzt und auf Swap Produkte erweitert.

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg hält diese Rechtsprechung zu CMS Spread Ladder Swaps auf Cross Currency Swaps, Long Short Momentum Swaps und andere Zins Swaps für übertragbar. Denn all diese Derivate vereint, dass sie finanzmathematisch so konstruiert waren, dass sie anfänglich eine überwiegende Verlustwahrscheinlichkeit zu Lasten des Anlegers beinhalteten. Weiter wurden die Anleger bei der Beratung zu Währungsswaps vielfach darüber getäuscht, dass es sich bei dem Finanzderivat um eine reine Spekulation oder Wette handelt. Und bei diesen Wetten wurde dem Kunden oft die riskantere Position zugewiesen. So bestehen viele der Cross Currency Swaps vereinfacht gesagt darin, dass sich der Kunden dazu verpflichtet, zukünftig wiederkehrend eine "starke" Währung wie den Euro (EUR) oder Schweizer Franken (CHF) zu zahlen und dafür eine "schwache" Währung, wie etwa Südafrikanische Rand (ZAR), Ungarische Forint (HUF), Isländische Kronen (ISK) oder Türkische Lira (TYR), zu erhalten. Die Schäden bei den Anlegern gehen in die Hunderttausende und Millionen.

Durch Cross Currency Swaps (CCS) geschädigten Anlegern empfiehlt Rechtsanwalt Dr. Rönsberg, ihre Ansprüche durch einen im Finanzrecht erfahrenen Anwalt überprüfen zu lassen. Sollte bereits einen Verjährung nach der Spezialvorschrift des § 37a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingetreten sein, so wäre zu prüfen, ob eine vorsätzliche Falschberatung vorgelegen hat. Denn in diesen Fällen ist die Spezialverjährung des § 37a WpHG nicht anwendbar.

Fachanwalt Dr. Louis Rönsberg und die spezialisierten Kollegen der Kanzlei SLB Klöpper Rechtsanwälte stehen für Rückfragen im Rahmen eines unverbindlichen Erstkontakts gerne zur Verfügung.

SLB Kloepper Rechtsanwälte

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