Long Short Momentum Swap - Durfte die Deutsche Bank das Derivat im April 2008 noch empfehlen?

Long Short Momentum Swap - Durfte die Deutsche Bank das Derivat im April 2008 noch empfehlen?
17.10.2011664 Mal gelesen
In einem Klageverfahren, das Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg gegen die Deutsche Bank führt, macht diese geltend, der Long-Short-Momentum Swap habe Kunden noch im April 2008 ohne Hinweis auf mögliche Nachteile im Falle einer Finanzkrise empfohlen werden dürfen. Der Fachanwalt sieht dies anders.

Anfang 2008 empfahl die Deutsche Bank vielen ihrer wohlhabenden Kunden sogenannte Long Short Momentum Index Swaps (EUR LSM-Swap). Kurz gesagt handelt es sich dabei um eine Wette darauf, dass die Entwicklungen einzelner Assetklassen (z.B. Aktien, Zinsen, Rohstoffe) in Zukunft "mittelfristigen Trends" folgen, d.h. ihre in der Vergangenheit gezeigte Entwicklung mittelfristig fortsetzen. Die entscheidenden Assetklassen setzten ihren Trend jedoch nicht - wie von der Deutschen Bank vorhergesagt - mittelfristig fort, sondern führten bei den Long-Short-Momentum-Index Swaps zu massiven Verlusten. Viele Anleger machen seitdem Schadensersatzansprüche gegen die Deutsche Bank geltend.

Nun beruft sich die Deutsche Bank in einem Gerichtsverfahren, das Dr. Louis Rönsberg von der Münchner Wirtschaftskanzlei SLB Klöpper Rechtsanwälte betreut, darauf, eine solche Entwicklung sei "im April 2008 nicht vorhersehbar" gewesen. Man habe den Long-Short-Momentum-Index Swap daher empfehlen dürfen und schulde nun auch keinen Schadensersatz für eine Falschberatung. Dr. Rönsberg sieht dies anders. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verweist etwa darauf, dass verschiedene namenhafte Medien bereits Ende 2007 eine drohende Finanzkrise ankündigten. So zählte etwa die "Zeit" in einem Artikel vom 09.08.2007 mit dem Titel "Die Probleme amerikanischer Hausbesitzer erschüttern die Weltwirtschaft. Eine Übersicht, wie die Krise sich fortpflanzen kann." verschiedene Anzeichen einer drohenden Finanzkrise auf. Etwa die NZZ betitelte am 14.03.2008 einen Online-Artikel mit: "Bear Sterns nahe dem Kollaps" und weiter unten "Bear Sterns markiert den Anfang der Krise". So unerwartet, wie es die Deutschen Bank darstellt, kam die Krise also nicht.

Rechtsanwalt Dr. Rönsberg wirf der Deutschen Bank weiter vor, ihre Kunden nicht ausreichend darüber aufgeklärt zu haben, dass der dem Long-Short-Momentum-Index Swaps (LSM-Swap) zugrundeliegende LSM Index nicht - wie auf den Charts der Präsentationen dargestellt - seit 1995 besteht, sondern erst seit März 2007. Die Deutsche Bank hat den LSM Index lediglich bis ins Jahr 1995 zurückgerechnet, um eine konstante Entwicklung aufzuzeigen. Dabei ist höchst fraglich, ob man im April 2008 trotz der Anzeichen einer drohenden Finanzkrise von einer Fortsetzung dieser Trends ausgehen konnte. Auch darüber wird nun das Landgericht Frankfurt zu entscheiden haben.

In einer Analyse der Deutschen Bank vom Juni 2010, die der Kanzlei SLB Kloepper Rechtsanwälte vorliegt, räumt diese jedenfalls ein: "Für ein mittelfristiges Trendfolgesystem wie die LSM Strategie ist ein solches Marktumfeld sehr schwierig, da regelmäßig die Gefahr von "Fehlsignalen" besteht und der Index bei der monatlichen Reallokation stets zu spät auf fehlinterpretierte Trends setzt. Zudem hat die Intensität der Marktausschläge so weit zugenommen, dass der Index - wie bereits im Zuge der Lehmann-Pleite beobachtet - einfach nicht schnell genug reagieren kann."

Wie schon beim CMS Spread Ladder Swap, droht der Deutschen Bank nun auch hinsichtlich des Long Short Momentum Swap und Harvest Swap eine Klagewelle. All diesen Derivaten ist gemeinsam, dass sie einen anfänglichen negativen Marktwert beinhalteten.

Kontakt:

Dr. Louis Rönsberg | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

SLB Kloepper Rechtsanwälte

49 (0) 89 - 51 24 27 - 0