Long Short Momentum Swap (LSM Swap) – Klage gegen die Deutsche Bank wegen Fehlberatung

Long Short Momentum Swap (LSM Swap) – Klage gegen die Deutsche Bank wegen Fehlberatung
07.10.2011962 Mal gelesen
Zahlreiche Kunden der Deutschen Bank machen geltend, im Zusammenhang mit dem sog. Long Short Momentums Swap (LSM-Index-Swap) falsch beraten worden zu sein. Fachanwalt und Swapexperte Dr. Rönsberg, von der Kanzlei SLB Kloepper Rechtsanwälte, klagt vor dem LG Frankfurt a.M. auf Schadensersatz.

Um das Jahr 2008 empfahl die Deutsche Bank ihren wohlhabenderen Kunden gerne ein Produkt mit dem Namen "Long Short Momentum Swap" (LSM Swap oder LSM-Index-Swap). Den Produktpräsentationen der Deutschen Bank ließ sich entnehmen, dass es sich bei dem Long Short Momentum Swap (LSM Swap) um eine Chance auf eine "zusätzliche Rendite durch Umsetzung einer Momentum-Strategie" handele. Tatsächlich handelte es sich um eine schlichte Spekulation oder Wette. Nun sind bei vielen Anlegern beträchtliche Verluste eingetreten und sie machen geltend, von der Deutschen Bank falsch beraten worden zu sein.

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat mit dem Bankrechtsteam der Kanzlei SLB Kloepper Rechtsanwälte neben anderen Swapprodukten auch den LSM Swap eingehend analysiert und kommt zu dem Ergebnis: "In vielen Fällen hat die Deutsche Bank ihre Kunden tatsächlich vollkommen unzureichend über die Risiken und den wirklichen Charakter des Produkt aufgeklärt."

Dr. Rönsberg, der bereits zahlreiche Swap-Verfahren gegen die Deutsche Bank geführt hat, klagt derzeit vor dem Landgericht Frankfurt a.M. auch wegen Fehlberatung in Zusammenhang mit dem Long Short Momentum Swap auf Schadensersatz. Dabei wirft er der Deutschen Bank unter anderem vor, Kunden nicht darüber aufgeklärt zu haben, dass der LSM-Index-Swap bereits bei Vertragsschluss einen negativen Marktwert zu Lasen des Kunden hatte. Weiter wirft Dr. Rönsberg der Deutschen Bank vor, ihre Kunden nicht ausreichend darüber informiert zu haben, dass der dem LSM-Swap zugrundeliegende LSM-Index von der Deutschen Bank erst seit März 2007 berechnet wird. Denn in den Produktunterlagen wurde eine positive Entwicklung des LSM-Index bereits seit 1995 dargestellt. Tatsächlich hat die Deutsche Bank diese jedoch lediglich im Nachhinein zurückgerechnet.

Das Landgericht Frankfurt hat den Termin zur Güteverhandlung auf Mitte November anberaumt. Dr. Rönsberg gibt Kunden der Deutschen Bank, die sich durch einen LSM Swap geschädigt fühlen, zu bedenken, dass mögliche Schadensersatzansprüche regelmäßig innerhalb von 3 Jahren zum Stichtag ab Vertragsschluss verjähren.

Kontakt:

Dr. Louis Rönsberg | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

SLB Kloepper Rechtsanwälte

49 (0) 89 - 51 24 27 - 0