Hoffnung für geschädigte Anleger der Equitable Settlement AG

Wirtschaft und Gewerbe
30.09.2011332 Mal gelesen
CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteil gegen ein ehemaliges Verwaltungsratsmitglied der Equitable Settlement AG

München, 30.09.2011

Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich hat für mehrere Anleger der Equitable Settlement AG ein erstes positives Urteil erstritten. So hat das Landgericht Düsseldorf ein ehemaliges geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Equitable Settlement AG dazu verurteilt, den klagenden Anlegern Schadenersatz zu zahlen. Das ehemalige Verwaltungsratsmitglied wurde dabei zur Rückabwicklung des Aktienerwerbs, d. h. zur Rückzahlung des vom Kläger investierten Anlagebetrages, verurteil. Darüber hinaus wurden dem Anleger noch Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage zugesprochen. Das Landgericht Düsseldorf begründete das Urteil damit, dass das Verwaltungsratsmitglied der ES AG den klagenden Anleger sittenwidrig geschädigt habe, in dem es als geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied bewusst zugelassen hatte, dass der Anleger nicht börsennotierte Aktien der ES AG erwarb ohne zuvor ausreichend über die Risiken der Anlageform aufgeklärt worden zu sein. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

 

"Die nun vorliegenden Urteile machen jedoch Hoffnung, dass die geschädigten Anleger der Equitable Settlement AG nicht völlig leer ausgehen und sich das entschlossene Vorgehen einzelner Anleger am Ende doch noch auszahlt", berichtet die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die in der Angelegenheit Equitable Settlement bereits eine Vielzahl von Klageverfahren betreut.

 

Pressekoktakt: Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstrasse 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de; Web: www.cllb.de