De Beira Goldfields: CLLB Rechtsanwälte vertreten geschädigte Aktionäre bei der Sicherung der von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Gelder

Wirtschaft und Gewerbe
19.09.2011362 Mal gelesen
München, 16.09.2011: Nach Information der Staatsanwaltschaft Stuttgart können sich ge-schädigte Anleger des Aktienbetrugfalls aus dem Jahr 2006 betreffend der Firma De Beira Goldfields Ltd. Hoffnungen darauf machen, verloren geglaubte Gelder zurück zu erlangen.

So konnte die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach deren Aussage über € 10 Mio. sicherstellen, die mindestens 3 Verdächtige im Jahr 2010 mit den Kursmanipulationen der Aktie der De Beira Goldfields ergaunert haben sollen. Der Kurs der Aktie des Goldminenunternehmens De Beira Goldfields hatte sich im Jahr 2006 binnen Wochen nach Empfehlungen in Börsenpublikationen und im Magazin "Focus" versechsfacht und war danach abgestürzt. Die Finanzaufsicht BaFin hatte daraufhin zunächst selbst Ermittlungen aufgenommen und schließlich im Jahr 2010 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gestellt.

 

Die geschädigten Anleger müssen jetzt schnell handeln, da bei der Geltendmachung der sichergestellten Gelder das sogenannte Prioritätsprinzip gilt. Das Prioritätsprinzip bedeutet, dass diejenigen Anleger, die zuerst die Voraussetzungen für den Ausgleich ihres geltend gemachten Schadens erfüllen, auch vorrangig bedient werden. Nachdem lediglich rund ein Viertel der gesamten Schadenssumme sicher gestellt werden konnte, wird eine Schadenskompensation für alle Geschädigten nicht möglich sein. Daher sollten alle Anleger, die nicht bereits einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt aufgesucht haben, umgehend entsprechenden anwaltlichen Rat einholen.

 

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich vertritt bereits zahlreiche Anleger hinsichtlich verschiedener Aktienunternehmen mit betrügerischem Hintergrund, bei denen die Staatsanwaltschaft ebenfalls Gelder sicher gestellt hatte.