Penny Stocks – Bei Schaden durch Billigaktien ist Eile geboten

Penny Stocks – Bei Schaden durch Billigaktien ist Eile geboten
31.08.2011873 Mal gelesen
In Deutschland werden jährlich tausende Anleger Opfer von Betrug mit Penny Stocks (Billigaktien). Dr. Rönsberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, rät geschädigten Anlegern zur Eile. In der Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses müssen Beweise gesichert und Gelder aufgespürt werden.

Penny Stocks, sogenannte Billigaktien, sind Aktien mit einem meist sehr geringen Anfangswert. Dieser niedrige Wert macht Penny Stocks für Anleger interessant, verspricht er doch "viel Luft nach oben". Dabei wird oft übersehen, dass sich bei Billigaktien Gebühren prozentual viel höher auswirken und Penny Stocks meist eine hohe Spanne zwischen Kauf- und Verkaufskursen beinhalten. Das größte Problem besteht jedoch in der leichten Manipulierbarkeit von Penny Stock Kursen, die in ihrem geringen Volumen begründet sind.

Dem Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, von der Kanzlei SLB Kloepper Rechtsanwälte, begegnen in der Praxis im Zusammenhang mit Penny Stocks immer wieder Fälle von bewusster Fehlberatung oder krimineller Kursmanipulation. Dabei werden die Billigaktien durch Telefonverkäufer oder von selbsternannten Börsenexperten mittels Seminaren oder Börsenbriefen in den höchsten Tönen beworben. Bei dem Penny Stock Unternehmen handele es sich um einen geheimen "Insidertip" von dem kaum jemand etwas wisse. Das Unternehmen habe gerade wertvolle Schürf- oder Bohrrechte erworben, deren Werthaltigkeit durch valide Gutachten belegbar sei. Viele Anleger überzeugt das und sie kaufen ohne weitere Nachprüfung. Aufgrund des geringen Aktienvolumens steigt der Kurs der Billigaktie dabei sehr schnell.

Sieht man jedoch genauer hin, so steckt hinter vielen Penny Stocks keinerlei tatsächlicher Wert. Entgegen der Werbung der Pennystockverkäufer hat die Emittentin der Billigaktien überhaupt kein eigenes Büro, keine Angestellten und die erworbenen Patente oder Rechte sind praktisch wertlos. Manchmal handelt es sich auch um einen sog. Börsenmantel, der einem ausländischen Unternehmen den Markteintritt erleichtern soll. Wird dies bekannt, so fällt der Kurs des Penny Stock innerhalb kürzester Zeit gen Null. Dr. Louis Rönsberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, rät geschädigten Anlegern in dieser Situation zur Eile: "Wer Opfer von Penny Stock Betrug geworden ist, sollte sich umgehend schnellstmöglich an einen Experten wenden. Dabei ist es wichtig gleichzeitig zivil- und strafrechtlich vorzugehen, denn für einen erfolgreichen Prozess auf Schadensersatz müssen nicht nur Beweise gesichert, sondern auch die Täter und Gelder aufgespürt werden."

Kontakt:

Dr. Louis Rönsberg | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

SLB Kloepper Rechtsanwälte

49 (0) 89 - 51 24 27 - 0