ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG: Aktuelle Vergleichsangebote! Keine vollendeten Tatsachen schaffen!

Wirtschaft und Gewerbe
22.12.20101430 Mal gelesen

Die CLLB Rechtsanwälte erhalten in den letzten Tagen eine große Zahl von Anrufen hilfesuchender  Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG. Auslöser sind die derzeit vielen Anlegern zugehenden Angebote zu Vergleichsabschlüssen / Vergleiche im Zusammenhang mit deren Beteiligungen an der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG.

 

Für CLLB Rechtsanwälte ist es in diesem Zusammenhang keinesfalls nachvollziehbar, weshalb die ALAG - Geschädigten im Rahmen dieser Vergleichsvereinbarungen auch auf alle weiteren Ansprüche, vor allem gegenüber den Beratern bzw. Beratungsgesellschaften, verzichten sollen. Die Berater bzw. die Beratungsgesellschaften können sich auf diesem Wege bequem aus der Affäre ziehen, obwohl die notleidenden ALAG - Beteiligungen aufgrund deren Beratung überhaupt erst gezeichnet wurden. Derartige Vergleichvorschläge stellen keinerlei Gewinn für die Anleger dar, zumal in vielen Fällen von anderen Rechtsanwälten nicht einmal gegen die Berater / Beratungsgesellschaften vorgegangen wurde.

CLLB Rechtsanwälte
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  Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.

 

Die geschädigten Anleger sollten auf keinerlei Ansprüche gegen die Anlagenberater bzw. die Beratungsgesellschaften verzichten, zumal ein Vorgehen von CLLB Rechtsanwälte - welche Schadenersatzanspüche gegenüber jedem in Frage kommen Anspruchsgegner gelten machen -  gegen diese in vielen Fällen bereits zum Erfolg geführt hat. In mehreren Fällen wurde die komplette Rückabwicklung der Beteiligung erreicht. Jüngst hat ein Anleger aufgrund eines vor dem LG Ingolstadt geführten Rechtsstreites gegen den Anlageberater, ebenfalls im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co KG, einen Betrag in Höhe von € 15.000,00 erhalten.

 

Darüber hinaus wurde den CLLB Rechtsanwälten in einem diese Woche geführten Telefonat mit dem Vorsitzenden Richter des 14. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts ein Vergleichsvorschlag dahingehend unterbreitet, dass ein von CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG, welcher ursprünglich u.a. € 10.000,00 (ohne Agio) in das Anlagemodell "Classic" eingezahlt hatte und derzeit neben der Rückzahlungsverpflichtung der erhaltenen Ausschüttungen noch rund € 17.000,00 im Rahmen des Ratenanlagemodells "Sprint" zu zahlen hätte, nunmher keinerlei weiteren Zahlungen mehr an die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG zu erbringen hat und darüber hinaus noch einen Betrag in € 5.000,00 erhält. Hiervon unberührt werden die bei Abschluss dieses Vergleiches verbleibenden Schäden gegen den Berater geltend gemacht.

 

Vor diesem Hintergrund sollten geschädigte Anleger, die ernsthaft an der Verfolgung Ihrer Ansprüche interessiert sind, keinerlei Vereinbarungen unterzeichnen oder diesen zustimmen, durch welche Ihnen die Möglichkeit genommen wird, Schadensersatzansprüche auch gegenüber den jeweiligen Beratern bzw. Beratungsgesellschaften geltend zu machen. Sollten bereits widerrufliche Vergleiche geschlossen worden sein, durch welche Ansprüche gegen den Berater bzw. die Beratungsgesellschaft ausgeschlossen werden und die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist, so sollten diese innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen werden.

 

Für weitere Fragen stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Hösler und Herr Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz sehr gerne zur Verfügung.