Kundenabwerbung durch Newsletterversand, Black List Ziffer 13 und 15 erfüllt - LG Bochum, Beschluss vom 23.06.10 I-12 O 106/10

Wettbewerbsrecht
27.06.20101263 Mal gelesen
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie und Ihr Mitbewerber bieten identische Dienstleistungen an. Ihr unmittelbarer Mitbewerber schreibt jetzt Ihre Kunden per E-Mail an. In diesen E-Mails sagt Ihr Mitbewerber, dass die von Ihnen angebotenen Dienstleistungen künftig von einem anderen Ort aus erbracht werden würden. Ihr Mitbewerber vermittelt gezielt den Eindruck, als hätten Sie Ihr Geschäft aufgegeben.



Denken Sie jetzt "So dreist ist doch keiner!", dann irren Sie sich. Das LG Bochum hatte sich genau mit dieser Situation zu befassen und hat folgenden Beschluss erlassen:

"Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,

1. 
im Impressum die Anschrift und Umsatzsteueridentifikationsnummer der Antragstellerin zu nennen, wie geschehen am 24.05.2010 unter der Domain www.XXXXXXX.de

2. 
den Eindruck zu erwecken, die "XXXXXXX" würden umziehen, wie geschehen durch einen Newsletterversand am 20.05.2010 (Anlage 3);    

3.
Kunden der Antragstellerin per E-Mail zu kontaktieren, wie in der Anlage 3 gegenüber Herrn XXXXX geschehen.
 
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 35.000,-- ? festgesetzt.


Fazit:
Ziffer 13 und 15 der Black List sind erfüllt. Das Verhalten ist daher - ohne Diskussion - unzulässig. Bekanntlich gibt es im UWG eine sogenannte "schwarze Liste" mit insgesamt 30 ausdrücklich genannten Verhaltensweisen, die stets ohne Ausnahme als unlauter verboten sind. Die Black List können Sie hier einsehen.

Unzulässig ist nach der schwarzen Liste

13. Werbung für eine Ware oder Dienstleistung, die der Ware oder Dienstleistung eines Mitbewerbers ähnlich ist, wenn dies in der Absicht geschieht, über die betriebliche Herkunft der beworbenen Ware oder Dienstleistung zu täuschen;

...

15. die unwahre Angabe, der Unternehmer werde demnächst sein Geschäft aufgeben oder seine Geschäftsräume verlegen;

Sollten Sie einmal in eine ähnliche Situation geraten, dann handeln Sie rechtzeitig! Ich berate Sie gern.



 

Weitere Informationen über aktuelle Abmahnungen erhalten Sie unter: http://www.abmahnberatung.de

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