Influencerin vor Gericht – Pamela Reif wegen Schleichwerbung verklagt

Wettbewerbsrecht
04.02.2019427 Mal gelesen
Pamela Reif ist einer der bekanntesten Fitness- und Mode-Stars Deutschlands. Rund vier Millionen Menschen folgen ihr auf Instagram. Nun steht die blonde 23-Jährige wieder im Blitzlichtgewitter – allerdings in einer für sie wohl ungewohnten Rolle.

Wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht muss sich die Influencerin derzeit vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten und wehrt sich dort gegen den Vorwurf der Schleichwerbung.

"Neuland" für die Justiz 

Viel wurde in letzter Zeit über die Werbung in sozialen Netzwerken diskutiert. Die Justiz muss sich nicht selten den Vorwurf anhören, mit den neuen Medien irgendwie nicht so wirklich zurechtzukommen. Bestehende Gesetze seien nicht auf neue Phänomene wie soziale Medien angepasst, die Richter sowieso ahnungslos in Sachen Instagram, Facebook und Co.
Mit diesem Image will auch der Vorsitzende Richter Steffen Wesche im Fall Reif aufräumen. Er gesteht zwar auch ein, Netzthemen seien immer noch ein gewisses "Neuland" für die Justiz. Er selbst ist aber sichtlich gut auf seine Verhandlung vorbereitet, weiß genau wie Instagram funktioniert und welche Akteure dort agieren.

Das ist wichtig - schließlich wird dieses Verfahren von den Medien genau beäugt werden. Pamela Reif ist ein Star ihrer Branche; das Urteil wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Signalwirkung für ähnliche Fälle haben. Daher wird die Entscheidung im Werberecht schon jetzt mit Spannung erwartet.

Heikle Werbung auf sozialen Plattformen

Alles dreht sich um folgende Fragen: Wie und wann müssen Blogger und Influencer in sozialen Medien Werbung kennzeichnen? Was ist überhaupt Werbung und was fällt dagegen noch unter die freie Meinungsbildung? Wo sind die Grenzen zu ziehen?
Antworten auf diese Fragen werden mit Spannung erwartet, denn die Verunsicherung in der Bloggerszene ist seit den massenhaften Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht und Werberecht größer denn je.
Angeblich bestehe eine Rechtslücke in Sachen Kennzeichnungspflicht von Online-Werbung  - aber ist dies wirklich der Fall? Nun ist die Justiz gefragt, diese vermeintlichen Lücken zu schließen. Es wird sich zeigen, ob schon das Verfahren gegen Pamela Reif die erhoffte Klarheit bringen wird.

Ist das schon Werbung?

Die Kennzeichnungspflicht von Werbung ist im Grunde immer gleich, so schreibt es zumindest das Gesetz vor. Dort heißt es, dass der "kommerzielle Zweck" einer "geschäftlichen Handlung" kenntlich gemacht werden muss, außer der Charakter als Werbung sei offensichtlich. Bei Plakaten oder Werbeprospekten ist dies leicht umsetzbar. Oft steht groß "Werbung" drauf, wo auch welche drin steckt. Doch wie das bei dem Geschäftsmodell der Influencer in sozialen Medien zu handhaben ist, wird teilweise unterschiedlich bewertet.

Besonders schwierig wird es dann, wenn Influencer in Posts Links zu den Anbietern bestimmter Produkte setzen. Jüngst hat das Kammergericht in Berlin entschieden, dass es sich dabei um kennzeichnungspflichtige Werbung handeln kann - aber eben nicht in jedem Fall (Urteil v. 08.01.2019; Az.: 5 U 83/18). Zwar stellte das Gericht fest, dass sich Blogger und Influencer grundsätzlich auch an wettbewerbsrechtliche Grenzen zu halten haben. Es sei aber nicht gerechtfertigt, Posts mit Links zu Produktanbietern generell als kennzeichnungspflichtige Werbung anzusehen. Vielmehr müsse eine Einzelfallbetrachtung erfolgen. Und genau eine solche wird wohl auch im Fall Reif erfolgen müssen. 

Urteil von grundlegender Bedeutung

Es wird sich also zeigen, wie genau es Pamela Reif bei der Kennzeichnung ihrer Posts genommen hat und ob sie dabei gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat oder nicht.
Einiges spricht aber dafür, dass es nicht bei der Entscheidung des Landgerichtes bleiben wird. Ende März wird das Urteil im Fall Reif erwartet, ob es dann einige Straßen weiter noch zum Bundesgerichtshof geht, ist zum jetzigen Zeitpunkt zumindest nicht ausgeschlossen. Schließlich handelt es sich um eine der aktuellsten Fragen des Werberechtes im Internet.

Weitere Informationen zum Werberecht und Wettbewerbsrecht erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/influencer-werbung-abmahnung.html