eBay-Störung: Rechtliche Informationen des Verkäufers fehlen - Drohen jetzt Abmahnungen?

Rechtsanwalt Andreas Gerstel
04.08.2017466 Mal gelesen
Heute, Freitag, den 4. August 2017, werden im Feld "Rechtliche Informationen des Verkäufers" die Kontaktdaten des Verkäufers, also dessen vollständiger Name, Anschrift, sowie Telefon, Telefax und E-Mail Adresse nicht angezeigt. Betroffen sind meiner Einschätzung nach alle eBay Verkäufer.

Ich kann ausschließen, dass es sich um einen Einzelfall handelt, denn ich habe mir bei zahlreichen gewerblichen Verkäufern die Angebotsseiten angesehen. Ausnahmslos überall war keine Anbieterkennzeichnung eingeblendet. Daher gehe ich zu 100 % von einer technischen Störung (eBay-Panne) aus. eBay wird sicherlich an dem Problem bereits arbeiten, aber es ist natürlich denkbar, dass Abmahner diese fehlenden Informationen zum Anlass nehmen, deswegen Abmahnungen auszusprechen. Das Fehlverhalten von eBay müssen sich gewerbliche Verkäufer zurechnen lassen, so dass grundsätzlich ein abmahnfähiger Punkt gegeben ist. Es stellt sich dann jedoch die Frage, ob es nicht eventuell rechtsmissbräuchlich wäre dies abzumahnen wenn bekannt ist, dass sämtliche eBay Verkäufer betroffen sind, weil eine technische Störung bei ebay vorliegt.

Weitere Informationen und Tipps zum richtigen Verhalten finden Sie hier:

http://www.anwaltblog24.de/4-8-2017-ebay-panne-rechtliche-informationen-des-verkaeufers-werden-nicht-angezeigt.html

Im Falle einer Abmahnung sollten Sie Folgendes beachten:

Bitte bleiben Sie ruhig und halten Sie die gesetzten Fristen ein. Den Abmahner bzw. die abmahnende Kanzlei rufen Sie NICHT an.

 

Handeln Sie jetzt!

Schicken Sie mir Ihre Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnung.de oder Fax an 02571 - 921 8999. Ich prüfe Ihre Abmahnung zunächst kostenlos für Sie und rufe Sie gleich im Anschluss an, um Ihnen meine Einschätzung dazu mitzuteilen. Alternativ sende ich Ihnen auch gern meine Einschätzung per E-Mail zu. Dadurch entstehen Ihnen noch keinerlei Kosten.

Das erste Gespräch bzw. meine Einschätzung per E-Mail dient Ihrer Ersteinschätzung und ist völlig kostenlos für Sie.

Nach meiner Einschätzung wissen Sie, was jetzt mit der Abmahnung zu tun ist.


Erfahrung aus über 10.000 Abmahnfällen

Ich helfe seit über 10 Jahren Betroffenen bei Abmahnungen. Mehr als 10.000 Abmahnfälle habe ich bereits bearbeitet. Ich kenne auch Ihren Gegner bereits sehr gut und weiß genau, wie man auf die Abmahnung reagieren sollte.

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Ihr Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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