Widersprüchliche Versandkostenangaben sind wettbewerbswidrig: LG Bochum I-12 O 257/09 Beschluss vom 10.12.2009

Wettbewerbs- und Markenrecht
02.02.20101180 Mal gelesen
Die Parteien sind gewerbliche Verkäufer auf dem Onlinemarktplatz eBay.

Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngV hat, wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben, dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen. Fallen zusätzlich Liefer- und Versandkosten an, so ist deren Höhe anzugeben. Soweit die vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten Fällen nicht möglich ist, sind die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann.

Widersprüchliche Angaben sollten man jedoch unterlassen, wie auch das LG Bochum bestätigt hat. Die Einzelheiten:

Es wurde eine einstweilige Verfügung beantragt, da außergerichtllich keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Die Antragstellerin hat nämlich feststellen müssen, dass die Antragsgegnerin widersprüchliche Angaben zu den Versandkosten macht.

Unmittelbar auf der Angebotsseite gibt die Antragsgegnerin die Versandkosten für die Länder Belgien, Niederlande, Luxemburg in Höhe von 14,90 ? an. In dem von eBay zur Verfügung gestelltem Feld ?Versand- und Zahlungsmethoden? gibt die Antragsgegnerin jedoch entgegen der Darstellung im Angebotstext die Versandkosten für die vorgenannten Länder mit jeweils 19,90 ? an.

Es erging eine einstweilige Verfügung mit nachfolgendem Inhalt:

"wird im Wege der einstweiligen Verfügung -wegen der Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden der Kammer allein- gemäß §§ 935, 940, 937 II, 944, 91, 890 ZPO, §§ 3, 4 Nr. 11, 8, 12 UWG
angeordnet:

Der Antragsgegnerin wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,


im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen über XXXXXXXXXX mit privaten Endverbrauchern widersprüchliche Versandkostenangaben zu machen, wie auf dem Onlinemarktplatz eBay aus der Anlage 1 ersichtlich geschehen.


Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000,-- ? festgesetzt."


Prüfen Sie sorgfälltig, ob die Versandkostenhinweise bei Ihnen korrekt sind. Andernfalls überarbeiten Sie diese.

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