Bugatti International S.A. mahnt wegen Markenverletzung ab

Bugatti International S.A. mahnt wegen Markenverletzung ab
12.09.2016311 Mal gelesen
Die Bugatti International S.A. ist unter anderem Inhaberin der Marke „Bugatti“. Aktuell mahnt das Unternehmen wegen einer Markenrechtsverletzung ab.

Vorwurf des Abmahnschreibens der Bugatti International S.A. ab

Der Vorwurf, den das Unternehmen in dem Abmahnschreiben erhebt, ist die Verletzung von Markenrechten an der Marke "Bugatti".

Der Adressat der Abmahnung habe unter der Verwendung der Marke "Bugatti" Betten angeboten. Dafür habe er keine vorherige Zustimmung der Bugatti International S.A. eingeholt. Dazu wäre er aber laut Unionsmarkenverordnung und dem Markengesetz verpflichtet gewesen. Durch den Vertrieb von Waren unter der Verwendung der Marke "Bugatti", ohne Zustimmung des Unternehmens habe der Abgemahnte folglich eine Markenrechtsverletzung begangen.

Welche Forderungen stellt dieBugatti International S.A.?

Im Rahmen der Abmahnung fordert die Bugatti International S.A. von dem Adressaten des Schreibens die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben macht das Unternehmen einen Anspruch auf Vernichtung aller sich im Besitz des Abgemahnten befindlichen und widerrechtlich gekennzeichneten Produkte geltend. Er soll außerdem Auskunft über Herkunft und Vertrieb der streitgegenständlichen Produkte erteilen und letztlich auch Schadensersatz zahlen.

So reagieren sie richtig auf eine Abmahnung

Sie haben auch eine Abmahnung der Bugatti International S.A. erhalten? -  Dann nehmen sie diese ernst und ignorieren sie das Schreiben nicht. Stattdessen ist es ratsam die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  1. Bleiben sie ruhig und zahlen sie zunächst nicht!
  2. Unterschreiben sie nichts. Das Unterschreiben der vorformulierten Unterlassungserklärung kommt einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen in jedem Fall zahlen!
  3. Halten sie die angegebenen Fristen ein.
  4. Suchen sie rechtszeitig einen Anwalt auf und lassen sie die Abmahnung überprüfen.
  5. Nehmen sie nicht auf eigene Faust Kontakt zu dem Abmahner auf.

Wenn sie rechtlichen Beistand benötigen, dann wenden sie sich gerne an Werdermann und von Rüden. Wir beraten deutschlandweit  und  unsere  Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nehmen sie auch unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch. Sie können uns Ihr Anliegen ganz einfach per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mitteilen oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.