Abmahnung the-trading-company GmbH - bikeshop2000.de

Abmahnung
02.07.20152765 Mal gelesen
Informationen zur Abmahnung der Firma the-trading-company GmbH, Grafenau, handeld unter "bikeshop2000"

Uns liegt eine Abmahnung der Firma the-trading-company GmbH, Kernerstraße 15, 71120 Grafenau, vertreten durch den Geschäftsführer Tanno Tiarks, handelnd unter bikeshop2000.de, vor.

Eine Kölner Anwaltskanzlei macht im Namen der Firma the-trading-company GmbH wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche sowie Ansprüche auf Abmahnkostenerstattung geltend.

Zur Begründung der Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die the-trading-company GmbH  im Internet, so z.B. in dem Webshop bikeshop2000.de sowie auf den Plattformen eBay und Amazon, handele. Gleichzeitig unterhalte die the-trading-company GmbH auch ein Ladengeschäft mit Sportartikeln, insbesondere aus dem Bereich des Radsports, so auch mit Fahrradträgern.

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, in einem Amazon-Angebot über einen Anhängerkupplungsträger für Fahrräder mit Garantien geworben zu haben, ohne die erforderliche Garantieerklärung (§ 477 BGB) einfach und verständlich abgefasst zu haben. Insbesondere fehlten Hinweise auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Verbraucher und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind (Dauer und räumlicher Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Name und Anschrift des Garantiegebers).

Durch die unzulässige Garantiewerbung soll sich der Empfänger der Abmahnung einen Vorsprung im Wettbewerb verschaffen. Die Firma the-trading-company GmbH sei nicht dazu bereit, dieses unlautere Verhalten zu dulden und lässt daher unter Fristsetzung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern.

Die Rechtsanwälte der Firma the-trading-company GmbH geben einen Hauptsachestreitwert von 20.000,00 € an.

Die der Abmahnung der the-trading-company GmbH beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in keinem Falle ungeprüft unterzeichnet und zurückgereicht werden. Derartige Erklärungen bleiben „lebenslänglich“ gültig und führen im Falle eines Verstoßes zu hohen Vertragsstrafenforderungen, dies zumeist von mehreren tausend Euro.

Weitere Informationen über die Abmahnung der Firma the-trading-company GmbH finden Sie auch auf unserer Internetseite unter

https://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-the-trading-company-gmbh.html

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern auch im Rahmen eines kostenlosen Orientierungsgesprächs zur Verfügung – rufen Sie uns einfach unverbindlich an.