Abmahnung Schneider & Beer für Bajramovic/ Amazon – Verkäufer - Mack

Abmahnung Schneider & Beer für Bajramovic/ Amazon – Verkäufer - Mack
02.01.2015333 Mal gelesen
Die Kanzlei Schneider & Beer fordert im Namen ihres Mandanten eine Vergleichszahlung.

Die Anwaltskanzlei Schneider und Beer fordert im Auftrag des Herrn Bajramovic aufgrund einer unberechtigten Verwendung der Marke “Mack” die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, des weiteren ergibt sich aus der Unterlassungserklärung, dass eine Schadensersatzleistung zu entrichten ist, deren Höhe noch unbestimmt ist und sich aus den Verstößen des Verursachers ergeben soll. Die abmahnende Kanzlei beruft sich hier darauf, dass der Abgemahnte Kopfkissen unter der geschützten Marke “Mack” in seinem Amazon-Account angeboten haben soll. Desweiteren wird dem Abgemahnten ein Verstoß gegen das UWG vorgeworfen, was die abmahnende Kanzlei damit begründet, dass es sich bei den, vom Abgemahnten angebotenen, Kissen nicht um solche der Marke “Mack” handelt. Die Kanzlei bietet eine Erledigung der Angelegenheit gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags an, der im Zuge der Unterlassungserklärung gezahlt werden soll.

 

Auch diese Abmahnung ähnelt anderen Abmahnungen, die Frist für die außergerichtliche Einigung, die durch die Unterlassungserklärung erzielt wird, ist sehr kurz gefasst um damit Druck auf den Abgemahnten auszuüben. Bevor eine solche Unterlassungserklärung abgeben wird, sollte geprüft werden ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Der Umfang der  vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf die EAN (European Article Numbers), die GTIN-Code (Global Trade Item Numbers) und die registrierte Marke “Mack”, die von nun an vom Abgemahnten auf keiner Internetplattform verwendet werden dürfen, es sei denn es liegt eine Genehmigung durch den Rechteinhaber vor. Außerdem soll der Abgemahnte Auskunft darüber erteilen in welchem Umfang er die im Schreiben genannten EAN/GTIN-Codes und die Marke “Mack” genutzt hat und welcher Umsatz unter Verwendung dieser generiert wurde. Hieraus errechnet sich ein Schadensersatz, der ebenfalls durch den Abgemahnten gezahlt werden muss. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für die Markenrechtsverletzung und den Verstoß gegen das UWG
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe
  • und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst diese Verletzungen nicht verübt haben, sondern lediglich Inhaber des Accounts (Amazon, Ebay etc.) sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 3053718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.

Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.

Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.