Sandhage Rechtsanwälte nach Body Point Abmahnung zum Schadensersatz verurteilt

Abmahnung
04.12.2014297 Mal gelesen
Abmahnung / einstweilige Verfügung im Namen der Body Point Products GmbH begründet eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB). Die abmahnenden Rechtsanwälte Sandhage sind deshalb mit Urteil des AG Schöneberg vom 24.10.2014, Aktenzeichen 16 C 104/14, zum Schadensersatz verurteilt worden.

Im Frühjahr 2013 sprachen die Sandhage Rechtsanwälte eine Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen im angeblichen Namen der Firma Body Point Products GmbH aus. Betroffen von diesen Abmahnungen waren in der Regel „kleine“ eBay-Händler.

In wenigen Fällen beantragten die Rechtsanwälte Sandhage nach erfolgloser Abmahnung sodann auch den Erlass einstweiliger Verfügungen.

Obwohl der Abgemahnte im einstweiligen Verfügungsverfahren obsiegte, schien es von vornherein aussichtslos, die Kosten der Rechtsverteidigung bei der Firma Body Point Products einzuziehen.

Im Namen dieses Mandanten haben wir deshalb ein Schadensersatzverfahren gegen Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Rechtsanwältin Katrin Sandhage sowie gegen die Rechtsanwälte Sandhage GbR eingeleitet und sie auf Schadensersatz verklagt.

Das Amtsgericht Schöneberg hat den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollumfänglich mit Urteil vom 24.10.2014 (Az. 16 C 104/14) bestätigt. Die Rechtsanwälte Katrin und Gereon Sandhage hätten bewusst in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einen Schaden bei unserem Mandanten herbeigeführt, so das AG Schöneberg in seiner Entscheidungsbegründung, den sie nun zu ersetzen haben.

Betroffene, die ebenfalls von den Rechtsanwälten Sandhage im Namen der Firma Body Point Products GmbH abgemahnt worden sind und hierdurch finanzielle Nachteile erlitten haben, könnten dieses Urteil zum Anlass der Prüfung eigener Schadensersatzansprüche nehmen.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig (Stand: 04.12.2014).

Weitere Informationen sowie den Volltext der Entscheidung finden Sie unter

https://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/urteil-vorsaetzlich-sittenwidrige-schaedigung-durch-sandhage-rae.html


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihr

Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz