Abmahnung Apotheke? Neue Abmahnwelle trifft Apotheker!

Abmahnung Apotheke? Neue Abmahnwelle trifft Apotheker!
04.12.20141161 Mal gelesen
Deutsche Apotheker werden derzeit von einer neuen Abmahnwelle getroffen - ein Apotheker, der angeblich einen Versandhandel betreibt, lässt über seinen Anwalt zahlreiche Apotheken deutschlandweit wegen verschiedener angeblicher wettbewerbsrechtlicher Verstöße abmahnen.

Falls Sie als Apotheker eine Abmahnung erhalten haben, weil angeblich Ihr Impressum fehlerhaft sein soll, oder Sie angeblich Fehler bei Angaben zu Inhalts- und Zusatzstoffen gemacht haben sollen, können Sie uns gern kontaktieren - unsere Kanzlei ist auf das Wettbewerbsrecht und das IT-Recht (Internetrecht) spezialisiert und kennt sich daher bestens mit den rechtlichen Anforderungen an Websites aus.

Apotheker Hartmut Rudolf Wagner verschickt Abmahnung

Als vermeintlich Geschädigter lässt Apotheker Hartmut Rudolf Wagner über seinen Anwalt Abmahnungen an Apotheker in Deutschland schicken. Es geht um angebliche Wettbewerbsverstöße, durch die sich der genannte Apotheker gestört fühlt. Bei jeder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sollte allerdings genau geprüft werden, ob diese berechtigt ist. Laut Internetquellen ist der genannte Apotheker Inhaber eines Versandhandels, welcher aber nicht erreichbar sein soll. Auch soll er erst kürzlich die Apotheke übernommen haben. Ein Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht wird hier hellhörig, denn es ist fraglich, ob unter solchen Umständen von einem Wettbewerbsverhältnis ausgegangen werden kann - falls nicht, ist die Abmahnung unberechtigt, und jeder Betroffene kann dann selbst gegen den Abmahnenden vorgehen (in Extremfällen ist an eine Strafbarkeit wegen versuchten Betrugs zu denken).

Rechtsanwalt Christoph Becker (Kanzlei Richtig.Recht.Leipzig)

Laut Internetquellen handelt es sich beim durch Hartmut Rudolf Wagner eingesetzten Abmahnanwalt um Christoph Becker aus Leipzig. Dieser verschickt also im Auftrage die Abmahnungen und ist auch in dieser Sache Ansprechpartner. Jeder betroffene Apotheker, der eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte selbst einen auf Wettbewerbsrecht versierten Anwalt einschalten und sich bestmöglich verteidigen - vielleicht gibt es sogar Möglichkeiten, selbst gegen die genannten Personen vorzugehen. Dies nur, wenn sich herausstellt, dass eine Betrugsabsicht dahinter steckt (oder aber absichtlicher Rechtsmissbrauch).

Kanzlei für Wettbewerbsrecht und IT-Recht

Jeder Apotheker mit einem Internetauftritt und einem Versandhandel muss die IT-rechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften beachten. Konkurrenten können sonst berechtigterweise Abmahnungen verschicken. Dies aber nur, wenn tatsächlich Rechtsverstöße begangen wurden - das muss geprüft werden. Für die Zukunft sollte jeder Apotheker sicherstellen, dass sein Webauftritt den rechtlichen Anforderungen genügt und abmahnsicher ist.