2 Jahre auf Bewährung für Abmahn-Anwalt Torsten Riebe (Kanzlei Bode und Partner)

2 Jahre auf Bewährung für Abmahn-Anwalt Torsten Riebe (Kanzlei Bode und Partner)
01.12.2014638 Mal gelesen
Kann man mit Massenabmahnungen Geld verdienen? NEIN, NEIN und nochmals NEIN. Wer es trotzdem versucht, wie Herr Torsten Riebe, dem drohen straf- und zivilrechtliche Konsequenzen. Die Anwaltszulassung steht auf dem Spiel und was tun ohne Zulassung? Tellerwäscher werden?

Auf meiner Website berichte ich auch über diesen Vorfall.

Weitere Details finden Sie hier.

Rund 1.800 Abmahnungen soll der Auftraggeber Order Online USA Inc. über die Kanzlei Bode und Partner ausgesprochen haben. Und dass in nur einem Monat.


Ein Rechtsanwalt, der diese Abmahnungen in Kenntnis der aktuellen Rechtssprechnung zum Rechtsmissbrauch dann auch tatsächlich ausspricht, der muss meiner Ansicht nach nicht mehr bei Verstand gewesen sein, oder aber er hat nur noch die EURO-Zeichen in seinen Augen.


Ich behaupte, dass keine seriöse Kanzlei ein derartiges Verhalten an den Tag legen würde. Torsten Riebe sah dies offenbar anders und mahnte fleißig ab.

Er musste sich jetzt strafrechtlich für die Massenabmahnungen verantworten und auch zivilrechtlich drohen Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe.

Leider ein sehr, sehr deutlicher Fall von Rechtsmissbrauch!


Sie möchten Regressansprüche geltend machen?

Ich berate Sie gern.